Eine Frau hatte bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eine Strafanzeige eingereicht. Die Staatsanwaltschaft entschied im März 2025, den Fall gar nicht erst zu untersuchen. Dagegen wehrte sich die Frau beim Obergericht des Kantons Bern – allerdings zu spät: Ihr Gesuch, die versäumte Frist nachträglich wiederherzustellen, wurde abgewiesen. Auch ihre inhaltliche Beschwerde gegen die Nichtaufnahme des Verfahrens scheiterte.
Die Frau zog daraufhin ans Bundesgericht. Dort scheiterte sie jedoch bereits an einer formalen Hürde: Um in einem Strafverfahren als Privatperson eine solche Beschwerde einreichen zu dürfen, muss man darlegen, dass man eigene zivilrechtliche Ansprüche – etwa Schadenersatzforderungen – geltend machen will. Dies hat die Frau in ihrer Eingabe nicht ausreichend begründet.
Da die Beschwerde diese grundlegende Anforderung nicht erfüllte, trat die zuständige Einzelrichterin am Bundesgericht gar nicht erst auf den Fall ein. Eine inhaltliche Prüfung fand somit nicht statt. Die Frau muss zudem die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.