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Ehefrau muss ihrem Rentenmann monatlich über 7000 Franken zahlen

Eine Ehefrau wollte ihrem getrennt lebenden Mann keine Unterhaltszahlungen leisten. Die Richter bestätigten die Pflicht zur Zahlung von 7220 Franken pro Monat.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Ein Ehepaar, das 2009 geheiratet hatte und seit Oktober 2022 getrennt lebt, stritt vor Gericht über Unterhaltszahlungen. Der Ehemann – ein ehemaliger Journalist und Chefredaktor, der seit 2016 im Ruhestand ist und monatlich rund 5778 Franken Renteneinnahmen erzielt – forderte von seiner Ehefrau eine monatliche Unterstützung von 11'000 Franken. Die Ehefrau hingegen lehnte jegliche Zahlung ab. Ein Waadtländer Gericht verpflichtete sie zunächst zu monatlichen Zahlungen von 7220 Franken; das kantonale Berufungsgericht bestätigte diesen Entscheid.

Der Kern des Streits lag in der Frage, ob finanzielle Zuwendungen der Familie der Ehefrau bei der Berechnung ihrer Zahlungsfähigkeit berücksichtigt werden dürfen. Die Ehefrau, die seit 2016 nicht mehr berufstätig ist, erhielt über Jahre hinweg erhebliche Geldbeträge von ihrer Familie im Ausland: Im Jahr 2020 waren es knapp 480'000 Franken, 2021 noch 234'000 Franken und 2022 rund 125'000 Franken. Die Gerichte errechneten daraus einen monatlichen Durchschnitt von rund 18'900 Franken und rechneten diesen Betrag zusammen mit ihren Mieteinnahmen von 1087 Franken als Einkommen an.

Die Ehefrau argumentierte vor dem obersten Gericht, diese Familienzuwendungen dürften nicht als ihr Einkommen gelten, da ihre Mutter keinerlei gesetzliche Verpflichtung habe, den Ehemann zu unterstützen. Zudem seien die Beträge seit der Trennung deutlich gesunken, was zeige, dass die Mutter die Zahlungen nicht fortsetzen wolle. Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten: Die Zuwendungen seien über viele Jahre regelmässig geflossen und hätten den Lebensstandard des Paares massgeblich geprägt. Die Verringerung der Beträge nach der Trennung könnte auch mit dem laufenden Gerichtsverfahren zusammenhängen.

Das oberste Gericht hielt ausserdem fest, dass während einer Trennung – solange die Ehe noch besteht – beide Eheleute grundsätzlich gleichermassen Anspruch auf den Erhalt des gemeinsamen Lebensstandards haben. Dieser Grundsatz gilt unabhängig davon, wie lange die Ehe gedauert hat oder ob Kinder vorhanden sind. Die Ehefrau konnte nicht nachweisen, dass der tatsächliche Lebensstandard während der Ehe tiefer gewesen wäre als die nun berechneten Beträge vermuten lassen. Sie muss deshalb die Verfahrenskosten von 5000 Franken tragen und dem Ehemann zusätzlich eine Entschädigung von 6000 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 5A_175/2025

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