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Frau erhält keine Prozesskostenbefreiung und muss Gerichtsgebühr zahlen

Eine Frau wollte kostenlos vor Gericht klagen, doch ihr Gesuch wurde abgelehnt. Sie muss nun 800 Franken Gerichtskosten bezahlen.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Eine Frau hatte beim Obergericht des Kantons Thurgau beantragt, das Verfahren ohne Kostenvorschuss führen zu dürfen – also auf eigene Kosten verzichten zu können. Das Obergericht lehnte dieses Gesuch ab, weil es das zugrunde liegende Rechtsmittel als aussichtslos einstufte. Gegen diese Ablehnung gelangte die Frau ans Bundesgericht.

In ihrer Eingabe ans Bundesgericht setzte sich die Frau jedoch nicht mit der Begründung des Obergerichts auseinander. Statt zu erklären, warum die Ablehnung ihres Gesuchs falsch gewesen sein soll, schilderte sie lediglich Sachverhalte, die aus ihrer Sicht ein strafbares Verhalten der von ihr angezeigten Personen belegen sollten. Eine solche Argumentation genügt den gesetzlichen Anforderungen an eine Beschwerde ans Bundesgericht nicht: Wer vor Bundesgericht klagt, muss sich konkret mit dem angefochtenen Entscheid auseinandersetzen und aufzeigen, weshalb dieser falsch ist.

Da die Frau diese Anforderung nicht erfüllte, trat die zuständige Bundesrichterin auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Das bedeutet, dass das Gericht den Fall inhaltlich nicht prüfte, sondern ihn aus formalen Gründen abwies. Die Frau muss nun Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_419/2026

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