Ein Mann hatte gegen einen Entscheid der Anklagekammer des Kantons St. Gallen Beschwerde eingereicht. Es ging dabei um die Wiederherstellung einer versäumten Frist in einem Strafverfahren. Das Bundesgericht forderte ihn daraufhin auf, bis Ende April 2026 einen Kostenvorschuss von 800 Franken zu leisten – eine übliche Voraussetzung dafür, dass ein Fall überhaupt geprüft wird.
Der Beschuldigte holte die entsprechenden Briefe des Bundesgerichts jedoch nicht ab. Da er selbst das Verfahren angestossen hatte, war er verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihm behördliche Post zugestellt werden kann. Das Gericht wertete die nicht abgeholten Schreiben deshalb als ordnungsgemäss zugestellt und als zur Kenntnis genommen. Ihm wurde noch eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 11. Mai 2026 eingeräumt, verbunden mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass sein Fall sonst nicht behandelt werde.
Da der Beschuldigte auch diese Nachfrist verstreichen liess, ohne den Vorschuss zu bezahlen, trat das Bundesgericht auf seine Beschwerde nicht ein. Der Fall wurde damit ohne inhaltliche Prüfung abgeschlossen. Zusätzlich wurden dem Beschuldigten Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.