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Elektriker erhält nach Militärdienst keine weiteren Taggelder für Knöchelbeschwerden

Ein Elektriker litt während des Militärdienstes an Knöchelbeschwerden. Die Richter bestätigten, dass die Militärversicherung nicht mehr zahlen muss.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Ein junger Elektriker absolvierte von Sommer 2020 bis Frühling 2021 seine Rekrutenschule und Unteroffiziersschule. Während des Dienstes klagte er über Schmerzen am rechten Knöchel, die sich nach einem 50-Kilometer-Marsch verschlimmerten. Die Militärversicherung übernahm zunächst die Behandlungskosten und zahlte Taggelder. Später stellte sich jedoch heraus, dass der Elektriker bereits 2018 eine schwere Knöchelverstauchung erlitten hatte, die er weder bei der Rekrutierung noch gegenüber den behandelnden Ärzten erwähnt hatte.

Ein Gutachter der Militärversicherung kam nach Auswertung aller Unterlagen zum Schluss, dass die Beschwerden während des Dienstes auf eine Verschlimmerung dieser früheren Verletzung zurückzuführen waren. Auf den Röntgenbildern von 2018 war bereits eine Knorpelschädigung am Sprungbein erkennbar, die auch auf späteren Aufnahmen aus dem Jahr 2021 sichtbar war. Der Gutachter schätzte, dass die durch den Militärdienst verursachte Verschlimmerung spätestens sechs Monate nach Dienstende – also im November 2021 – abgeklungen war. Die Militärversicherung stellte daraufhin ihre Leistungen per 1. März 2023 ein.

Der Elektriker wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte die Weiterführung der Taggelder sowie eine Entschädigung für die bleibende Beeinträchtigung seiner körperlichen Unversehrtheit. Er argumentierte, seine Knöchelverletzung von 2018 sei vor dem Militärdienst vollständig ausgeheilt gewesen und die anhaltenden Beschwerden seien auf den Dienst zurückzuführen. Zudem forderte er, es hätte ein unabhängiges medizinisches Gutachten eingeholt werden müssen. Das Waadtländer Kantonsgericht wies seine Klage ab, worauf er ans Bundesgericht gelangte.

Die obersten Richter bestätigten den kantonalen Entscheid. Die Militärversicherung hatte nachgewiesen, dass die Knöchelbeschwerden auf einen Vorschaden aus dem Jahr 2018 zurückgingen. Die durch den Militärdienst verursachte vorübergehende Verschlechterung galt als überwunden. Da die Militärversicherung ab März 2023 nicht mehr verantwortlich war, bestand auch kein Anspruch auf eine Entschädigung für bleibende Beeinträchtigungen. Der Elektriker muss die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 8C_344/2025

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