Eine vietnamesische Staatsbürgerin und ihr Schweizer Ehemann vermieteten zwischen 2016 und 2020 in Genf Wohnungen zu überhöhten Preisen an ausländische Staatsangehörige – mehrheitlich Filipinos –, die sich illegal in der Schweiz aufhielten. Die Betroffenen lebten in beengten, teils unhygienischen Verhältnissen: Mehrere Personen teilten sich kleine Zimmer, Heizungen funktionierten nicht, und in einem Fall mussten die Bewohner einen Eimer benutzen, weil die Sanitäranlagen defekt waren. Die Frau wusste um die illegale Situation ihrer Untermieter und nutzte deren Abhängigkeit bewusst aus. Ihr Mann half ihr dabei, indem er Mietverträge unterzeichnete und Mieten einzog.
Das Genfer Kantonsgericht verurteilte die Frau wegen gewerbsmässigen Wuchers und wegen der Begünstigung illegalen Aufenthalts zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, teilweise bedingt. Ihr Mann erhielt eine bedingte Geldstrafe. Die Schwester der Frau wurde wegen Hausfriedensbruchs und versuchter Nötigung verurteilt: Sie hatte eine Untermieterin, die sie als illegal in der Schweiz aufhältig kannte, mit Nachrichten unter Druck gesetzt und angedeutet, die Behörden könnten sie «überall finden».
Das Bundesgericht bestätigt die Verurteilungen im Wesentlichen. Es hält fest, dass die überhöhten Mieten – je nach Wohnung zwischen 31 und 141 Prozent über dem zulässigen Referenzwert – in einem offensichtlichen Missverhältnis zur erbrachten Gegenleistung standen. Auch die schlechten Wohnverhältnisse belegen die Unverhältnismässigkeit eindeutig. Teilweise gutgeheissen wurde der Rekurs des Ehemanns: Zwei Geschädigte, die keine entsprechenden Anträge gestellt hatten, erhalten keine Verzugszinsen auf ihre Genugtuungsentschädigungen.
Ebenfalls teilweise erfolgreich war eine Geschädigte, die mehr Schadenersatz für die zu viel bezahlten Mieten forderte. Das Bundesgericht stellt fest, dass die Vorinstanz die Anzahl der Mitbewohner für die Monate September 2019 bis Februar 2020 nicht korrekt ermittelt hatte. Die Sache wird an das Kantonsgericht zurückgewiesen, damit es den Schaden der Frau neu berechnet.