Symbolbild

Frau aus Mexiko bekommt Picasso-Gemälde nicht zurück

Eine Frau behauptet, ihr Picasso-Gemälde sei gestohlen worden. Die Richter glauben ihr nicht und verweigern einstweiligen Schutz.

Publikationsdatum: 16. Juni 2026

Eine in Mexiko wohnhafte Frau macht geltend, Eigentümerin eines Picasso-Gemäldes im Wert von mehreren Millionen Franken zu sein. Sie behauptet, das Bild sei ihr ohne ihr Wissen aus einem Kunstlager in Genf entwendet worden. Eine Bank hält das Gemälde derzeit als Pfand, nachdem es über mehrere Hände weiterverkauft worden war. Die Frau verlangte vor Gericht, dass die Bank das Bild nicht veräussern oder anderweitig darüber verfügen darf, bis der Eigentumsstreit geklärt ist.

Das Zürcher Handelsgericht lehnte dieses Sicherungsbegehren ab. Es stellte fest, dass die Frau das Gemälde im Jahr 2012 mit einem gültigen und vorbehaltlosen Kaufvertrag verkauft hatte. Zudem sei glaubhaft, dass der Besitz am Bild damals auch tatsächlich auf die Käuferin übergegangen sei: Das Gemälde wurde 2014 aus dem gesicherten Lager nach Venedig an eine Ausstellung gebracht – ohne dass die Frau je Alarm geschlagen, eine Strafanzeige erstattet oder auch nur Erkundigungen über den Verbleib des Werks eingezogen hätte.

Vor Bundesgericht hielt die Frau an ihrer Darstellung fest und rügte, das Handelsgericht habe die Beweise falsch gewürdigt. Die Bundesrichter wiesen diese Einwände jedoch zurück. Bei vorläufigen Sicherungsmassnahmen kann das Bundesgericht nur prüfen, ob ein unteres Gericht die Verfassung verletzt hat – etwa durch offensichtlich unhaltbare Schlussfolgerungen. Eine solche Willkür sahen die Richter nicht: Es sei lebensfremd, dass ein Kunstlager mit strengen Sicherheitsstandards ein Millionengemälde unbemerkt herausgebe, und ebenso ungewöhnlich, dass eine angebliche Eigentümerin über ein Jahrzehnt lang keinerlei Nachforschungen anstelle.

Da die Frau weder einen glaubhaften Anspruch auf Herausgabe noch eine ausreichende Dringlichkeit für sofortige Schutzmassnahmen nachweisen konnte, blieb ihre Klage erfolglos. Sie muss zudem Gerichtskosten von 30'000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 5A_333/2026

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