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Angeklagte scheitert mit Gesuch, weil sie Gerichtsgebühr nicht bezahlt

Eine Frau wollte ein früheres Urteil des Bundesgerichts erläutert haben. Weil sie den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Gericht nicht auf ihr Gesuch ein.

Publikationsdatum: 15. Juni 2026

Eine Frau, die in einem Strafverfahren vor Bundesgericht unterlegen war, wollte das Urteil vom Januar 2026 nachträglich erläutert haben. Sie reichte dazu im März 2026 ein entsprechendes Gesuch ein. Das Bundesgericht verlangte von ihr dafür einen Kostenvorschuss von 1'500 Franken.

Das Gericht setzte der Frau zunächst eine Frist bis Ende April 2026, um den Betrag zu bezahlen. Die Verfügung mit dieser Fristsetzung wurde ihr per Gerichtsurkunde zugestellt, jedoch nicht abgeholt. Kurz vor Fristablauf bat die Frau um mehr Zeit, weil sie Schwierigkeiten habe, das Geld aufzutreiben. Das Gericht gewährte ihr eine einmalige Verlängerung bis zum 13. Mai 2026.

Am letzten Tag dieser Frist beantragte die Frau, ganz auf den Kostenvorschuss zu verzichten – ohne dafür besondere Gründe zu nennen. Das Gericht hielt am Vorschuss fest und setzte ihr eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 1. Juni 2026. Auch diese liess die Frau verstreichen: Sie ersuchte stattdessen erneut um Fristverlängerung und verwies auf ihre angespannte finanzielle Lage. Belege dafür legte sie keine vor.

Das Bundesgericht wies das Gesuch ab. Eine zweite Nachfrist sei nur in Ausnahmefällen möglich, etwa bei unvorhergesehenen Hindernissen. Die Frau habe aber weder belegt, dass ihre finanzielle Lage tatsächlich so schwierig sei, noch erklärt, weshalb diese Schwierigkeiten erst am Ende der Nachfrist aufgetreten sein sollten und nicht schon früher bestanden hätten. Da der Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde, trat das Gericht auf das Erläuterungsgesuch nicht ein. Zusätzlich wurden der Frau Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.

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Urteilsnummer: 6G_2/2026

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