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Beschuldigter scheitert, weil er Gerichtsgebühr nicht bezahlte

Ein Mann legte gegen eine Einstellungsverfügung Beschwerde ein, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht trat deshalb auf seine Beschwerde nicht ein.

Publikationsdatum: 15. Juni 2026

Im Kanton Genf wurde ein Strafverfahren gegen einen Mann vom Staatsanwalt eingestellt. Mehrere Privatpersonen, die als Geschädigte auftraten, wehrten sich dagegen – und bekamen vor der kantonalen Beschwerdekammer recht: Die Einstellungsverfügung wurde aufgehoben und die Sache zur weiteren Untersuchung zurückgewiesen. Die gleichzeitig eingereichte Beschwerde des Beschuldigten gegen dieselbe Einstellungsverfügung erklärte die Kammer hingegen als gegenstandslos.

Der Beschuldigte zog den Entscheid der kantonalen Beschwerdekammer ans Bundesgericht weiter. Damit ein solches Verfahren eröffnet werden kann, verlangt das Gesetz, dass die beschwerdeführende Partei zunächst einen Kostenvorschuss leistet. Das Bundesgericht forderte den Mann mit einer ersten Verfügung vom 25. März 2026 auf, bis zum 16. April 2026 einen Betrag von 800 Franken einzuzahlen.

Da keine Zahlung einging, setzte das Bundesgericht eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 11. Mai 2026. Der Mann wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass seine Beschwerde andernfalls nicht behandelt werde. Beide Verfügungen wurden ihm nachweislich zugestellt. Dennoch leistete er den Vorschuss nicht und stellte auch kein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde deshalb nicht ein und auferlegte dem Mann Gerichtskosten von 500 Franken. Der Fall wird nun ohne Beteiligung des Beschuldigten auf Bundesebene nicht weiterverfolgt; die Angelegenheit liegt wieder beim Genfer Staatsanwalt, der das Verfahren erneut führen muss.

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Urteilsnummer: 7B_384/2026

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