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Kläger gegen Bank erhalten keine Prozesskostenhilfe

Ein Paar zeigte eine Bank wegen Betrugs an – ohne Erfolg. Nun erhalten sie auch keine staatliche Unterstützung für das Beschwerdeverfahren.

Publikationsdatum: 15. Juni 2026

Ein Ehepaar aus dem Kanton Thurgau erstattete Strafanzeige gegen eine Bank. Sie warfen ihr Betrug, Wucher, Nötigung und Urkundenfälschung vor – alles im Zusammenhang mit einer Hypothekarforderung, die die Bank per Schuldbetreibung einzutreiben versuchte. Die Staatsanwaltschaft Bischofszell lehnte es jedoch ab, überhaupt eine Untersuchung einzuleiten. Das Ehepaar wollte dagegen beim Thurgauer Obergericht vorgehen.

Da das Paar nach eigenen Angaben nicht über die nötigen finanziellen Mittel verfügt, beantragte es für dieses Beschwerdeverfahren staatliche Prozesskostenhilfe. Das Obergericht lehnte den Antrag ab, weil es die Beschwerde als aussichtslos beurteilte. Dagegen wandten sich die beiden an das Bundesgericht.

Im Kern des Streits stand die Frage, ob eine angeblich gefälschte Rechtskraftbescheinigung tatsächlich strafrechtlich relevant sein könnte. Das Obergericht hatte festgehalten, dass die Bank diese Bescheinigung für die Fortsetzung der Betreibung gar nicht gebraucht hätte – denn der ursprüngliche Gerichtsentscheid des Bezirksgerichts Arbon war bereits mit seiner Zustellung rechtskräftig und vollstreckbar geworden. Eine Beschwerde dagegen hätte daran nichts geändert. Zudem sei selbst eine allfällige Fälschung lediglich als «einfache schriftliche Lüge» zu werten und erfülle den Tatbestand der Urkundenfälschung nicht.

Das Bundesgericht stützte diese Einschätzung. Das Ehepaar habe zwar ausführlich dargelegt, weshalb es die Bescheinigung für eine Fälschung halte – damit präsentiere es aber lediglich eine eigene Sichtweise, ohne aufzuzeigen, dass die Beurteilung des Obergerichts rechtswidrig wäre. Da die Beschwerde als aussichtslos gilt, besteht kein Anspruch auf staatliche Prozesskostenhilfe. Das Ehepaar muss die Gerichtskosten von 1200 Franken gemeinsam tragen.

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Urteilsnummer: 7B_440/2025

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