Am Abend des 10. November 2022 fuhr ein Autofahrer in Luzern auf der linken Spur, wechselte dann knapp vor das Fahrzeug einer anderen Lenkerin auf die rechte Spur und bremste danach ohne erkennbaren Grund fast bis zum Stillstand ab. Es kam zur Kollision zwischen seinem Fahrzeugheck und der Front des nachfolgenden Autos. Das Bezirksgericht Luzern verurteilte ihn wegen grober Verkehrsregelverletzung und Nötigung zu einer bedingten Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 30 Franken. Das Kantonsgericht Luzern bestätigte dieses Urteil.
Der Autofahrer bestritt die Absicht und behauptete, er habe wegen eines Tieres auf der Fahrbahn bremsen müssen. Die Gerichte hielten diese Erklärung für eine Schutzbehauptung. Auf dem Video einer Verkehrskamera war kein Tier erkennbar – auch der Autofahrer selbst räumte ein, darauf keines zu sehen. Zudem hatten die unmittelbar vor ihm fahrenden Fahrzeuge keinerlei Bremsmanöver eingeleitet. Seine Aussagen zum angeblichen Tier blieben vage und widersprüchlich: Erst vor dem Kantonsgericht meinte er, es könnte eine Maus gewesen sein, wollte sich aber nicht festlegen.
Die Videoaufnahmen zeigten ausserdem, dass dem Unfall bereits eine Auseinandersetzung zwischen den beiden Fahrern vorausgegangen war. Die andere Lenkerin schilderte detailliert, wie der Autofahrer aggressiv in den Rückspiegel geschaut und die Hände geworfen hatte, nachdem sie gehupt hatte. Ihre Aussagen stimmten laut Gericht frappant mit den Kameraaufnahmen überein und wurden als glaubhaft eingestuft. Das Gericht schloss daraus, dass der Autofahrer das Bremsmanöver absichtlich ausgeführt hatte, um der anderen Lenkerin «eine Lektion zu erteilen».
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Autofahrers nun ab. Es sah keine willkürliche Beweiswürdigung durch das Kantonsgericht. Der Autofahrer hatte lediglich seine eigene Sichtweise wiederholt, ohne aufzuzeigen, dass die Schlussfolgerungen der Vorinstanz schlechterdings unhaltbar gewesen wären. Sein Gesuch, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, wurde ebenfalls abgelehnt – die Beschwerde sei von Anfang an aussichtslos gewesen. Die Gerichtskosten von 1200 Franken hat er selbst zu bezahlen.