Im Zentrum des Rechtsstreits stand ein Darlehen zwischen zwei Unternehmen mit Sitz im Kanton Tessin. Eine der Firmen hatte die andere auf Zahlung von 30'000 Franken verklagt. Der erstinstanzliche Richter in Bellinzona wies die Klage im April 2025 zunächst vollständig ab.
Das Tessiner Kantonsgericht gab der klagenden Firma in zweiter Instanz teilweise recht und verpflichtete die beklagte Firma im September 2025 zur Zahlung von 30'000 Franken. Dagegen wehrte sich die verurteilte Firma und zog den Fall ans Bundesgericht weiter, mit dem Ziel, die Klage vollständig abweisen zu lassen.
Noch bevor das Bundesgericht entscheiden konnte, teilte die beschwerdeführende Firma im März 2026 mit, dass sich die beiden Parteien aussergerichtlich geeinigt hätten, und bat darum, das Verfahren abzuschreiben. Da kein schriftlicher Vergleich eingereicht wurde, wertete das Bundesgericht dieses Schreiben als Rückzug der Beschwerde.
Das Verfahren wurde daraufhin ohne inhaltliche Beurteilung eingestellt. Die Verfahrenskosten von 500 Franken trägt die Firma, die ihre Beschwerde zurückgezogen hat. Die Anwaltskosten der Gegenpartei werden nicht erstattet, da beide Seiten darauf verzichtet hatten.