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Kläger scheitert mit Beschwerde wegen zu langer Verfahrensdauer

Ein Kläger rügte, sein Verfahren dauere zu lange. Seine Eingabe war jedoch ungenügend begründet – er muss 500 Franken Gerichtskosten zahlen.

Publikationsdatum: 12. Juni 2026

Ein Mann war der Ansicht, dass ein laufendes Schlichtungsverfahren vor dem Appellationsgericht Basel-Stadt zu lange dauere. Trotz mehrfacher Eingaben sei bis dahin keine inhaltliche Entscheidung gefallen, was sein Recht auf eine Beurteilung innert angemessener Frist verletze. Er wandte sich deshalb ans Bundesgericht und verlangte eine umgehende Entscheidung.

In seiner Eingabe verwies der Mann auf mehrere Beilagen, die er jedoch vergass, der Beschwerde tatsächlich beizulegen. Zudem enthielt sein Schreiben keine ausreichende rechtliche Begründung. Wer vor Bundesgericht eine Verletzung von Grundrechten geltend machen will, muss dies detailliert und klar darlegen – eine blosse Behauptung genügt nicht.

Da die Eingabe diesen Anforderungen offensichtlich nicht entsprach, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde gar nicht erst ein. Es prüfte den Fall also inhaltlich nicht. Solche unzulässigen Eingaben können in einem vereinfachten Verfahren durch den Präsidenten allein erledigt werden.

Die Gerichtskosten von 500 Franken wurden dem Kläger auferlegt. Eine Entschädigung an die Gegenpartei wurde nicht zugesprochen.

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Urteilsnummer: 4D_75/2026

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