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Vater darf nicht über Impfung seiner Tochter entscheiden

Ein Vater blockierte jahrelang die Impfung seiner Tochter. Das Entscheidungsrecht liegt nun allein bei der Mutter.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Ein nicht verheiratetes Elternpaar streitet seit Jahren über die Impfung ihrer 2019 geborenen Tochter. Das Mädchen lebt bei der Mutter, der Vater hat ein begleitetes Besuchsrecht alle zwei Wochen. Die Mutter möchte das Kind entsprechend den Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) und der Kinderärztin impfen lassen. Der Vater lehnte dies stets ab – oder knüpfte seine Zustimmung an immer neue Bedingungen.

Weil sich die Eltern nicht einigen konnten, übertrug die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Biel der Mutter im Oktober 2025 das alleinige Entscheidungsrecht in Impffragen. Das Berner Obergericht bestätigte diesen Entscheid im April 2026. Das Mädchen hatte zwischenzeitlich Keuchhusten bekommen, weil es über keinen Impfschutz verfügte. Die Behörden sahen darin eine Gefährdung des Kindeswohls.

Der Vater zog den Fall ans Bundesgericht. In seiner Eingabe äusserte er sich ausführlich zu Impfobligatorien, Grundrechten und dem Epidemiegesetz – und warf dem Obergericht vor, einen staatlichen Impfzwang durchzusetzen. Das Bundesgericht wies diesen Einwand zurück: Es gehe nicht um staatlichen Zwang, sondern darum, dass Eltern bei einer Pattsituation in Impffragen nicht auf Kosten des Kindeswohls blockieren dürften. In solchen Fällen entscheide die KESB anstelle der Eltern und orientiere sich dabei an den BAG-Empfehlungen.

Das Bundesgericht wies die Eingabe des Vaters ab. Seine Vorbringen seien grösstenteils nicht ausreichend begründet und setzten sich nicht konkret mit den Erwägungen des Obergerichts auseinander. Der Vater muss die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 5A_435/2026

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