Ein Mann reichte im November 2025 beim Genfer Zivilgericht eine Zahlungsklage gegen seine frühere Anwaltskanzlei ein. Er warf seinem ehemaligen Anwalt schwere Berufsfehler vor und forderte Schadenersatz von über zehn Millionen Franken. Gleichzeitig beantragte er, dass ihm der Staat die Prozesskosten übernimmt, da er die Kosten des Verfahrens offenbar nicht selbst tragen kann.
Das Genfer Zivilgericht lehnte dieses Gesuch im Dezember 2025 ab. Die Begründung: Die Klage habe keine reellen Erfolgsaussichten. Einerseits seien die behaupteten Fehler des früheren Anwalts nicht belegt. Andererseits sei die geforderte Summe von über zehn Millionen Franken schlicht übertrieben. Eine staatliche Unterstützung für aussichtslose Klagen ist nach Schweizer Recht nicht vorgesehen.
Der Mann legte gegen diesen Entscheid beim Genfer Obergericht Einspruch ein – ohne Erfolg. Das Obergericht stellte fest, dass er die Begründung, wonach die Forderung überhöht sei, mit keinem einzigen Argument angefochten hatte. Auch das Obergericht kam zum Schluss, dass die Klage keine hinreichenden Erfolgsaussichten biete, und bestätigte die Ablehnung der Kostenhilfe.
Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Dieses trat auf seine Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Die Richter in Lausanne bemängelten, dass der Mann lediglich seine eigene Sichtweise dargelegt habe, ohne aufzuzeigen, inwiefern das Obergericht das Recht verletzt haben soll. Sein Schreiben genüge den formellen Anforderungen an eine Beschwerde nicht. Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 800 Franken selbst tragen. Eine staatliche Unterstützung für das Bundesgerichtsverfahren wurde ihm ebenfalls verweigert.