Symbolbild

Ehemann muss seiner Frau 11'000 Franken Unterhalt pro Monat zahlen

Ein Ehepaar streitet im Scheidungsverfahren um den Unterhalt. Die Richter bestätigen die monatliche Zahlung von 11'000 Franken an die Ehefrau.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Das Ehepaar, beide Jahrgang 1964 und seit 1993 verheiratet, lebt seit Ende 2020 getrennt. Die drei gemeinsamen Kinder sind inzwischen erwachsen. Im Rahmen des laufenden Scheidungsverfahrens ist einzig die Höhe des Unterhalts für die Ehefrau umstritten. Eine frühere Vereinbarung hatte den Unterhalt vorübergehend auf 9'000 Franken pro Monat festgelegt, mit der Auflage, dass die Ehefrau aktiv nach einer besser bezahlten Stelle sucht.

Das Waadtländer Kantonsgericht erhöhte den Unterhalt auf 11'000 Franken monatlich. Dabei lehnte es ab, der Ehefrau ein fiktives Erwerbseinkommen anzurechnen. Die Richter begründeten dies mit ihrem Alter von 60 Jahren, einer über zwanzigjährigen Abwesenheit vom Arbeitsmarkt und einer Berufsausbildung, die rund vierzig Jahre zurückliegt. Eine erfolgreiche Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt erscheine unter diesen Umständen illusorisch – trotz der Bemühungen der Frau, neue Stellen zu finden.

Beim Ehemann, einem Unternehmer mit Beteiligungen an mehreren Gesellschaften in der Schweiz und Deutschland, rechneten die Richter ein monatliches Nettoeinkommen von 26'500 Franken an. Dieser Betrag stützt sich auf eine frühere gerichtliche Feststellung, weil der Ehemann im Verfahren wichtige Finanzunterlagen nicht vollständig offenlegte. Das Gericht wertete dieses Verhalten als mangelnde Kooperation und zog daraus Schlüsse zu seinen Ungunsten. Verschiedene Ausgaben – darunter Unterhaltskosten für ein Ferienhaus und angebliche Unterstützungszahlungen an eine volljährige Tochter – wurden nicht als abzugsfähige Belastungen anerkannt.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Ehemanns ab. Es kam zum Schluss, dass die kantonalen Richter weder bei der Beurteilung der Erwerbsfähigkeit der Ehefrau noch bei der Einschätzung des Einkommens des Ehemanns in willkürlicher Weise vorgegangen sind. Der Ehemann muss die Gerichtskosten von 5'000 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_58/2025

Zurück zur Hauptseite