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Fahrzeugfirma bleibt trotz Klage gegen Konkurs zahlungsunfähig

Eine GmbH aus dem Kanton Zürich konnte ihre Zahlungsfähigkeit nicht ausreichend belegen. Der Konkurs über die Fahrzeugfirma bleibt damit bestehen.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Eine im Kanton Zürich eingetragene GmbH, die Fahrzeuge kauft, verkauft, repariert und vermietet, wurde im Januar 2026 auf Antrag der Eidgenössischen Steuerverwaltung für konkurseröffnet. Der ausstehende Betrag war mit rund 5'400 Franken vergleichsweise gering. Die Firma wehrte sich gegen den Konkurs und versuchte, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweisen – zunächst vor dem Zürcher Obergericht, dann vor dem Bundesgericht.

Damit ein Konkurs nach seiner Eröffnung wieder aufgehoben werden kann, muss der Schuldner zweierlei nachweisen: Erstens, dass die Schuld beglichen oder hinterlegt wurde, und zweitens, dass er grundsätzlich zahlungsfähig ist. Die Hinterlegung der Schuld hatte die Firma zwar belegt. Doch die Zahlungsfähigkeit konnte sie nicht glaubhaft machen. Gegen sie liefen weitere Betreibungen über insgesamt rund 42'700 Franken, davon sechs im fortgeschrittenen Stadium der Konkursandrohung. In solchen Fällen gelten erhöhte Anforderungen an den Nachweis der Zahlungsfähigkeit.

Die Firma verfügte laut den eingereichten Unterlagen über flüssige Mittel von knapp 14'000 Franken – zu wenig, um die weit fortgeschrittenen Betreibungen zu decken. Zudem legte sie vier Rechnungen über rund 34'000 Franken vor, die sie am letzten Tag der Beschwerdefrist ausgestellt hatte. Das Obergericht hegte Zweifel an deren Echtheit, weil je zwei Rechnungen für Leistungen am selben Fahrzeug am selben Tag ausgestellt worden waren und die verbuchten Debitoren in der Zwischenbilanz nicht mit dem Rechnungsbetrag übereinstimmten. Auch fehlten in der provisorischen Bilanz Angaben zu weiteren Verbindlichkeiten.

Das Bundesgericht bestätigte diese Einschätzung. Die Firma konnte weder die Sachverhaltsfeststellungen des Obergerichts als offensichtlich falsch ausweisen, noch vermochte sie darzulegen, dass ein falsches Beweismass angewandt worden sei. Der Hinweis, drei der vier Rechnungen seien inzwischen bezahlt worden, wurde nicht berücksichtigt, da es sich um neue Tatsachen handelte, die nach dem Urteil des Obergerichts entstanden waren. Der Konkurs bleibt damit bestehen, und die Firma trägt die Gerichtskosten von 5'000 Franken.

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Urteilsnummer: 5A_265/2026

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