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Casino muss Busse von 570'000 Franken wegen Spielerschutz-Mängeln zahlen

Ein Casino hat neun Spielsüchtige zu spät oder gar nicht vom Spiel ausgeschlossen. Die Busse von über 570'000 Franken bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

Ein Schweizer Casino mit einer Konzession für Kasinospiele wurde von der Eidgenössischen Spielbankenkommission mit einer Busse von 570'850 Franken belegt – das entspricht vier Prozent des Bruttospielertrags aus dem Jahr 2021. Der Grund: Das Casino hatte bei neun Spielern seine gesetzliche Pflicht zum Schutz vor übermässigem Spielen verletzt. In fünf Fällen wurde gar keine Sperre ausgesprochen, in vier weiteren Fällen erfolgte sie mit einer Verzögerung von einem bis zu acht Monaten.

Das Gesetz verpflichtet Spielbanken, Personen vom Spiel auszuschliessen, sobald begründete Hinweise vorliegen, dass sie Einsätze tätigen, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und Vermögen stehen. Eine Gewissheit darüber ist nicht erforderlich – erste Anzeichen genügen. Im vorliegenden Fall lagen solche Anzeichen klar vor: Manche Spieler verloren offensichtlich unverhältnismässig viel im Vergleich zu ihrem Monatslohn, andere besuchten das Casino in kurzer Zeit auffällig häufig, wieder andere baten während des Spiels um Geld oder verlangten selbst ihren Ausschluss.

Das Casino wehrte sich gegen die Busse und machte geltend, seine Schutzmassnahmen seien grundsätzlich wirksam und einzelne Fehler könnten keinem System vollständig vermieden werden. Ausserdem seien Bonitätsauskünfte, Videoüberwachungsaufnahmen und Betreibungsregisterauszüge als Beweise zu wenig berücksichtigt worden. Die Richter wiesen diese Argumente ab: Die genannten Unterlagen seien zwar nicht grundsätzlich unzulässig, hätten aber im konkreten Fall angesichts der eindeutigen Hinweise auf problematisches Spielverhalten den Verdacht nicht entkräften können. Insbesondere Betreibungsregisterauszüge könnten einen Verdacht auf übermässiges Spielen zwar bestätigen, aber nicht widerlegen.

Auch die Höhe der Busse bestätigten die Richter. Das Casino argumentierte, die Sanktion sei unverhältnismässig hoch und verwies auf einen früheren Fall, in dem ein anderes Casino nur mit 2,5 Prozent gebüsst worden war. Dieser Vergleich greife jedoch nicht: Jenes Casino hatte damals gerade erst mit dem Online-Spielbetrieb begonnen, was als mildernder Umstand gewertet worden war. Das betroffene Casino hingegen verfügt seit 2012 über eine Konzession und hat langjährige Erfahrung im Bereich des Spielerschutzes. Die Richter sahen daher keinen Grund, von der Busse abzuweichen, und wiesen die Beschwerde vollumfänglich ab.

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Urteilsnummer: 2C_642/2025

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