Eine Kundenbetreuerin einer Zürcher Bank soll im Jahr 2012 das gesamte Kontoguthaben einer Kundin in Höhe von 3,5 Millionen US-Dollar auf ein Konto in China überwiesen haben – ohne deren Wissen und Auftrag. Dazu soll sie den Kontoeröffnungsantrag der Kundin gefälscht und eine falsche Telefonnummer eingetragen haben, damit ein bankinterner Rückruf zur Bestätigung des Zahlungsauftrags nicht bei der echten Kundin, sondern bei einer Komplizin landete. Das Geld floss laut Gericht letztlich ins Umfeld der Bankerin – zu ihr selbst und zu ihrem Vater.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte die Frau 2024 wegen mehrfacher Urkundenfälschung und Betrugs zu 24 Monaten Freiheitsstrafe und einer Geldstrafe, beides bedingt. Das Obergericht des Kantons Zürich bestätigte die Schuldsprüche im September 2025, reduzierte aber die Geldstrafe leicht. Zudem wurde die Bankerin verpflichtet, rund 706'000 US-Dollar als Ersatz für den angerichteten Schaden zu leisten.
Die Bankerin wehrte sich gegen das Urteil und machte geltend, die Beweise seien falsch gewürdigt worden. Sie versuchte unter anderem darzulegen, dass eine Vorgesetzte die Dokumente gefälscht haben könnte. Ausserdem bestritt sie, bei der Einreichung gefälschter Darlehensverträge bei zwei weiteren Banken mit Täuschungsabsicht gehandelt zu haben. Mit diesen Verträgen hatte sie versucht, die deliktische Herkunft der Gelder zu verschleiern und das Geld über verschiedene Konten weiterzuleiten.
Das Bundesgericht wies alle Einwände ab. Die Beweiswürdigung der Vorinstanz sei überzeugend und nicht willkürlich. Dass die Bankerin die richtige Telefonnummer der Kundin kannte, hatte sie selbst eingeräumt. Der Geldfluss führte nachweislich in ihr Umfeld. Auch die gefälschten Darlehensverträge erfüllten den Tatbestand der Urkundenfälschung – unabhängig davon, ob die betroffenen Banken letztlich auf die Verträge abstellten oder nicht.