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Verurteilter Brasilianer muss die Schweiz nach Gewalttat verlassen

Ein Mann schlug und trat sein Opfer brutal zusammen – nun bleibt die Landesverweisung für sechs Jahre bestehen. Die Richter bestätigen Urteil und Strafe.

Publikationsdatum: 09. Juni 2026

An einem Oktoberabend 2022 am Luzerner Seeufer schlug ein damals 24-jähriger Brasilianer einem Mann zweimal mit der Faust ins Gesicht, nachdem dieser ihn lediglich aufgefordert hatte, die Frauen in Ruhe zu lassen. Das Opfer stürzte über eine Steinmauer rund einen Meter tief auf den Steinboden. Als es am Boden lag und den Angreifer als «verrückt» bezeichnete, sprang dieser über die Mauer und trat ihm wuchtig ins Gesicht. Das Opfer erlitt eine doppelte Kieferfraktur, Wunden im Gesicht sowie Schäden an acht Zähnen.

Das Luzerner Kantonsgericht verurteilte den Täter wegen versuchter schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und verwies ihn für sechs Jahre des Landes. Strafmindernd berücksichtigte es, dass der Mann an einer paranoiden Schizophrenie leidet und zum Tatzeitpunkt in seiner Schuldfähigkeit erheblich eingeschränkt war. Gegen dieses Urteil wehrte er sich vor Bundesgericht: Er forderte einen Freispruch, eine deutlich kürzere Strafe und den Verzicht auf die Landesverweisung.

Die obersten Richter wiesen alle Einwände ab. Zum Schuldspruch hielten sie fest, dass Faustschläge gegen den Kopf und Fusstritte gegen ein am Boden liegendes Opfer nach allgemeiner Lebenserfahrung schwerste Verletzungen verursachen können – der Verurteilte habe dies in Kauf genommen. Sein Argument, er habe sich aufgrund seiner psychischen Erkrankung irrtümlich in einer Notwehrsituation gewähnt, liess das Gericht nicht gelten: Wer aufgrund einer Geisteskrankheit die Lage falsch einschätzt, kann sich nicht auf einen strafrechtlich relevanten Irrtum berufen.

Auch die Landesverweisung bestätigten die Richter. Zwar verbrachte der Mann einen Grossteil seiner Jugend in der Schweiz und pflegt hier enge Familienkontakte. Doch angesichts mehrerer Vorstrafen wegen Körperverletzung und der gutachterlich festgestellten hohen Rückfallgefahr überwiege das öffentliche Sicherheitsinteresse. Dass eine medizinische Grundversorgung für seine Erkrankungen auch in Brasilien verfügbar sei, schloss zudem eine Verletzung des Verbots unmenschlicher Behandlung aus.

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Urteilsnummer: 6B_739/2025

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