Ein Mann hatte sich an das Bundesgericht gewandt und verlangt, dass ein früheres Urteil aus dem September 2025 nochmals überprüft wird. Dieses frühere Urteil hatte eine Beschwerde gegen eine Verfügung des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Mit seinem neuen Gesuch wollte er erreichen, dass das Gericht seinen Fall neu beurteilt.
Wer das Bundesgericht anruft, muss zunächst einen Kostenvorschuss bezahlen – eine Art Sicherheitsleistung, bevor das Gericht die Arbeit aufnimmt. Das Gericht setzte dem Mann dafür eine Frist bis zum 21. April 2026. Als er nicht zahlte, erhielt er eine letzte, nicht verlängerbare Nachfrist bis zum 4. Mai 2026. Beide Verfügungen wurden ihm nachweislich zugestellt. Dennoch blieb die Zahlung aus.
Da der Kostenvorschuss von 1'200 Franken auch innerhalb der Nachfrist nicht einging, trat das Bundesgericht auf das Gesuch nicht ein – das heisst, es prüfte den Inhalt des Anliegens gar nicht. Zusätzlich muss der Mann Gerichtskosten von 600 Franken tragen.
Das Bundesgericht hielt ausserdem fest, dass es sich vorbehält, weitere Eingaben in dieser Sache – insbesondere offensichtlich unbegründete Gesuche – künftig ohne förmliche Behandlung zu den Akten zu legen.