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Sanitärinstallateur erhält volle Invalidenrente nach Schulterunfall

Ein Sanitärinstallateur verletzte sich 2011 auf einer Baustelle schwer an der Schulter. Er bekommt nun eine volle Invalidenrente und eine Integritätsentschädigung von 27,5 Prozent.

Publikationsdatum: 08. Juni 2026

Im April 2011 stürzte ein damals 32-jähriger Sanitärinstallateur auf einer Baustelle und verletzte sich schwer an der linken Schulter. Die Suva übernahm zunächst die Behandlungskosten und Taggelder, verweigerte jedoch später sowohl eine Invalidenrente als auch eine Entschädigung für die dauerhaften körperlichen Beeinträchtigungen. Sie argumentierte, die verbliebenen Beschwerden stünden nicht in ursächlichem Zusammenhang mit dem Unfall.

Der Sanitärinstallateur wehrte sich gegen diesen Entscheid. Das Genfer Kantonsgericht ordnete daraufhin ein unabhängiges Gutachten durch zwei Spezialisten an – einen Orthopäden und einen Neurologen. Der Orthopäde stellte fest, dass sich infolge des Unfalls ein sogenanntes komplexes regionales Schmerzsyndrom (CRPS) entwickelt hatte, eine schwere Schmerzerkrankung, die den linken Arm vollständig funktionsunfähig machte. Zudem hatte die ständige Überlastung des rechten Arms als Ausgleich zu einer schweren Sehnenentzündung geführt, was durch Berichte aus zwei Berufsabklärungen bestätigt wurde. Der Neurologe stimmte diesen Schlussfolgerungen zu.

Gestützt auf diese Gutachten sprach das Kantonsgericht dem Sanitärinstallateur ab dem 9. Oktober 2014 eine volle Invalidenrente auf Basis einer hundertprozentigen Erwerbsunfähigkeit zu sowie eine Integritätsentschädigung von 27,5 Prozent – 17,5 Prozent für die eingeschränkte Beweglichkeit der Schulter und 10 Prozent für jene des Ellenbogens. Die Suva focht dieses Urteil an und bezweifelte unter anderem die Schlussfolgerungen des Gutachters zur Überlastung des rechten Arms.

Das Bundesgericht wies die Einwände der Suva ab. Die Berufsabklärungsberichte hätten klar gezeigt, dass der Versicherte auch seinen rechten Arm nicht dauerhaft einsetzen konnte, ohne starke Schmerzen zu erleiden. Der Gutachter habe diese Berichte zu Recht berücksichtigt. Auch die weiteren Kritikpunkte der Suva überzeugten die Richter nicht. Die Suva muss nun die Rente berechnen und auszahlen sowie die Verfahrenskosten tragen.

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Urteilsnummer: 8C_689/2025

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