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Versicherte muss Krankenkasse 50 Franken zahlen – und scheitert erneut

Eine Frau wollte eine Krankenkassenrechnung über 50 Franken nicht bezahlen. Die Richter wiesen ihren Antrag auf Überprüfung des früheren Urteils ab.

Publikationsdatum: 05. Juni 2026

Eine bei Assura-Basis versicherte Frau weigerte sich, einen Betrag von 50 Franken 05 zu bezahlen. Dieser setzte sich zusammen aus 20 Franken 05 für Laboranalysen sowie 30 Franken Verwaltungsgebühren. Die Krankenkasse hatte die Analysen im Mai 2022 in Auftrag gegeben und forderte die Kosten von der Versicherten zurück. Die Frau bestritt die Forderung und wehrte sich dagegen – zunächst vor dem Kantonsgericht Waadt, dann vor dem Bundesgericht. Beide Instanzen wiesen ihre Einwände ab.

Daraufhin verlangte die Frau eine erneute Überprüfung des bundesgerichtlichen Urteils vom Februar 2026. Sie behauptete, am 10. März 2026 entdeckt zu haben, dass die Rechnung des Labors nie bei den Gerichten eingereicht worden sei. Das Urteil beruhe daher auf einem Dokument, das gar nicht existiere. Wäre dies berücksichtigt worden, hätte das Gericht ihrer Ansicht nach anders entschieden.

Das Bundesgericht wies diesen Antrag ab. Es stellte fest, dass die Laborrechnung sehr wohl im kantonalen Verfahren eingereicht worden war – und zwar von der Krankenkasse selbst als Beilage zu ihrer Stellungnahme. Die Frau hatte dieses Dokument sogar selbst als Kopie eingereicht. Dass das Schriftstück nicht ihrer Vorstellung einer Rechnung entsprach – sie vermisste einen Briefkopf und eine detaillierte Aufstellung –, ändere daran nichts. Das Dokument entspreche dem Format, das Leistungserbringer im sogenannten Tiers-payant-System an Krankenkassen übermitteln. Von einer groben Verwechslung oder einem Versehen des Gerichts könne keine Rede sein.

Die Versicherte muss nun neben den ursprünglichen 50 Franken auch die Gerichtskosten des erneuten Verfahrens von 500 Franken tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 9F_8/2026

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