Eine Mieterin aus dem Wallis hatte seit 2017 eine Wohnung gemietet. Die Vermieter kündigten ihr den Mietvertrag per Ende 2024. Die Frau wehrte sich dagegen vor Gericht und verlangte, die Kündigung für ungültig zu erklären – oder zumindest eine Verlängerung des Mietverhältnisses zu erhalten.
Das Bezirksgericht Siders gewährte ihr im Juli 2025 immerhin eine einmalige Verlängerung bis Ende 2025. Mit dem eigentlichen Ziel, die Kündigung zu kippen, hatte sie jedoch keinen Erfolg. Auch das Walliser Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im März 2026 und wies ihre Berufung ab.
Daraufhin wandte sich die Mieterin ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Die Mieterin hatte ihre Eingabe nicht ausreichend begründet. Sie hatte nicht konkret dargelegt, inwiefern das Kantonsgericht das Recht falsch angewendet haben soll. Eine solche Begründung ist aber zwingend erforderlich, damit das Bundesgericht einen Fall überhaupt prüfen kann.
Die Mieterin muss nun die Verfahrenskosten von 800 Franken tragen. Die Kündigung bleibt gültig, und sie hat keinen Anspruch mehr auf die Wohnung.