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Klage gegen Anwalt scheitert wegen fehlender Angaben zum Streitwert

Eine Frau klagte gegen einen Anwalt, gab aber keine bezifferten Forderungen an. Ihr Weiterzug ans höchste Gericht wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 05. Juni 2026

Eine Frau reichte im Februar 2026 beim Waadtländer Kantonsgericht eine Klage gegen einen Anwalt ein. Sie warf ihm eine Verletzung seiner Pflichten als Beauftragter vor und stellte mehrere Forderungen – allerdings ohne diese in Frankenbeträgen zu beziffern. Genau daran scheiterte die Klage bereits in einem frühen Stadium: Das Gericht erklärte die Eingabe für unzulässig und strich den Fall von der Liste. Ohne konkrete Geldsummen lasse sich weder die Zuständigkeit des Gerichts noch das anwendbare Verfahren bestimmen, begründete der zuständige Richter seinen Entscheid.

Die Frau wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und beantragte gleichzeitig, die Verfahrenskosten nicht selbst tragen zu müssen, da sie die nötigen finanziellen Mittel nicht habe. Das Bundesgericht wies sie darauf hin, dass keine Möglichkeit bestehe, ihr mehr Zeit zur Begründung ihrer Eingabe zu gewähren.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Der Grund: Die Frau setzte sich in ihrer Eingabe mit keinem einzigen Argument des angefochtenen Entscheids auseinander. Wer ans Bundesgericht gelangt, muss jedoch genau darlegen, inwiefern der vorinstanzliche Entscheid das Recht verletzt. Da dies fehlte, war die Eingabe offensichtlich unzulässig.

Weil die Beschwerde von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde auch das Gesuch um Befreiung von den Verfahrenskosten abgelehnt. Die Frau muss die Gerichtskosten von 800 Franken selbst bezahlen.

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Urteilsnummer: 4D_62/2026

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