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Frau zieht ihre Klage vor Bundesgericht zurück

Eine Frau hatte ein Genfer Gerichtsurteil angefochten, zog ihre Eingabe aber kurz darauf zurück. Das Verfahren wurde daraufhin ohne Kosten abgeschrieben.

Publikationsdatum: 04. Juni 2026

Ein Genfer Gericht hatte einer Frau eine letzte Frist gesetzt, um einen Kostenvorschuss von 150 Franken zu bezahlen. Gegen diesen Entscheid der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts vom 5. Mai 2026 gelangte die Frau am folgenden Tag ans Bundesgericht.

Das Bundesgericht forderte die Frau seinerseits auf, bis zum 27. Mai 2026 einen Vorschuss von 500 Franken für die Verfahrenskosten zu leisten. Bereits am 13. Mai 2026 – also noch vor Ablauf dieser Frist – erklärte die Frau schriftlich, dass sie ihre Eingabe zurückziehe.

Da die Frau ihre Beschwerde zurückgezogen hatte, wurde das Verfahren gegenstandslos. Der zuständige Bundesrichter stellte das Verfahren formell ein und strich den Fall von der Geschäftsliste. Es wurden keine Gerichtskosten erhoben.

Über den ursprünglichen Streit zwischen der Frau und der Gegenpartei – einen durch einen Anwalt vertretenen Mann – wurde inhaltlich nicht entschieden. Der Rückzug der Eingabe bedeutet, dass der Entscheid des Genfer Kantonsgerichts rechtskräftig bleibt.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_77/2026

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