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Solothurnerin muss Steuer von 1425 Franken zahlen und nicht erlassen bekommen

Eine Frau wollte ihre Kantonssteuer 2024 nicht bezahlen müssen. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie nicht ausreichend begründet war.

Publikationsdatum: 04. Juni 2026

Eine Frau aus dem Kanton Solothurn hatte beantragt, ihre Kantonssteuer für das Jahr 2024 in der Höhe von 1425 Franken nicht bezahlen zu müssen. Die zuständige Erlassabteilung des kantonalen Finanzdepartements lehnte dieses Gesuch im November 2025 ab. Sie begründete dies damit, dass der Frau nach Abzug der festen Lebenshaltungskosten von ihrem Einkommen noch rund 407 Franken im Monat übrig blieben – genug, um die Steuern zu begleichen. Ein Grund für einen Erlass sei nicht nachgewiesen.

Das kantonale Steuergericht Solothurn bestätigte diesen Entscheid im März 2026. Es hielt fest, das Existenzminimum sei korrekt berechnet worden, und wies darauf hin, dass die Behauptungen der Frau über eine angebliche Privatisierung von Behörden und Ämtern unbelegt seien und in keinem Zusammenhang mit dem Steuerverfahren stünden.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. In ihrer Eingabe machte sie Ausführungen zum Staatsaufbau und zur angeblichen Privatisierung von Behörden – also Argumente, die das Bundesgericht bereits in früheren Urteilen als abwegig bezeichnet hatte. Auf die eigentlichen Erwägungen der Vorinstanz zum Steuererlass ging sie hingegen mit keinem Wort ein und berief sich auch auf kein konkretes Verfassungsrecht.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe gar nicht erst ein. Wer eine solche Verfassungsbeschwerde einreicht, muss klar und detailliert darlegen, welches Verfassungsrecht verletzt worden sein soll – das hatte die Frau offensichtlich nicht getan. Zusätzlich zu den bereits bestehenden Steuerschulden muss sie nun Gerichtskosten von 1000 Franken bezahlen.

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Urteilsnummer: 9D_5/2026

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