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Beschuldigter bleibt in Untersuchungshaft – sein Antrag wird erneut abgelehnt

Ein Beschuldigter aus dem Kanton Graubünden sitzt weiter in Untersuchungshaft. Seine wiederholten Eingaben ans höchste Gericht scheitern an mangelhafter Begründung.

Publikationsdatum: 04. Juni 2026

Gegen einen Mann läuft im Kanton Graubünden eine Strafuntersuchung. Im Rahmen dieser Untersuchung wurde er in Haft genommen, die seither mehrfach verlängert wurde. Der Beschuldigte hat sich bereits mehrfach eigenständig an das Bundesgericht gewandt, um seine Entlassung aus der Haft zu erwirken – bisher ohne Erfolg.

Im April 2026 wandte er sich erneut ans Bundesgericht, nachdem das Obergericht des Kantons Graubünden auf seine kantonale Eingabe nicht eingetreten war. Das Obergericht hatte festgestellt, dass seine Beschwerde die gesetzlichen Mindestanforderungen an eine Begründung nicht erfüllte und auch eine Nachfrist zur Verbesserung nicht in Frage kam, weil die Mängel grundlegender Natur waren.

Das Bundesgericht kam zum gleichen Schluss. Der Beschuldigte hatte seine Eingabe auf Italienisch verfasst – was grundsätzlich zulässig ist –, doch inhaltlich genügte sie den Anforderungen nicht. Er schilderte ausführlich die gegen ihn erhobenen Vorwürfe, kritisierte die Untersuchungsführung und das Verhalten der Strafverfolgungsbehörden. Was er jedoch nicht tat: Er zeigte nicht konkret auf, inwiefern das Obergericht mit seinem Entscheid das Recht verletzt haben soll. Solche allgemein gehaltene Kritik ohne Bezug zum angefochtenen Entscheid reicht nach ständiger Praxis nicht aus. Das Bundesgericht hatte den Beschuldigten bereits in einem früheren Urteil auf diese Anforderungen hingewiesen.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe im vereinfachten Verfahren nicht ein. Die Verfahrenskosten von 500 Franken wurden dem Beschuldigten auferlegt, wobei seiner angespannten finanziellen Lage bei der Festsetzung des Betrags Rechnung getragen wurde.

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Urteilsnummer: 7B_497/2026

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