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IV-Rentner zieht seinen Antrag auf Neubeurteilung zurück

Ein Mann hatte ein früheres Bundesgerichtsurteil in seiner IV-Sache anfechten wollen. Nun hat er seinen Antrag selbst zurückgezogen.

Publikationsdatum: 04. Juni 2026

Ein Mann hatte sich mit der IV-Stelle des Kantons Zürich über seine Invalidenversicherungsleistungen gestritten. Das Bundesgericht hatte diesen Fall bereits am 2. April 2025 entschieden – zu Ungunsten des Mannes.

Daraufhin stellte er im April 2026 einen Antrag, dieses Urteil nochmals überprüfen zu lassen. Ein solches Gesuch ist möglich, wenn jemand geltend macht, dass bei einem früheren Entscheid wesentliche Fehler unterlaufen sind oder neue Tatsachen bekannt wurden, die damals nicht berücksichtigt werden konnten.

Noch bevor das Gericht inhaltlich über den Antrag entscheiden konnte, zog der Mann diesen am 11. Mai 2026 selbst zurück. Das Bundesgericht schrieb das Verfahren daraufhin ab – das heisst, es stellte es formell ein, ohne einen materiellen Entscheid zu fällen. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet.

Das ursprüngliche Urteil vom April 2025 bleibt damit in Kraft.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 8F_5/2026

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