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Firma muss zwei illegal gebaute Carports in Saint-Cergue abreissen

Eine Immobilienfirma liess zwei Carports ohne Baubewilligung errichten. Sie muss die Unterstände nun abreissen.

Publikationsdatum: 04. Juni 2026

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist seit 2010 Eigentümerin eines Chalets mit Garage in Saint-Cergue im Kanton Waadt. Im Laufe der Jahre wurden an das Chalet und an die Garage je ein Carport angebaut – ohne die dafür erforderliche Baubewilligung der Gemeinde. Die Gemeinde Saint-Cergue erfuhr davon erst durch eine Anzeige und forderte die Firma auf, entweder eine nachträgliche Baubewilligung einzureichen oder die Unterstände zu entfernen. Die Firma reagierte nicht.

Im September 2025 ordnete die Gemeinde den Abbruch beider Carports und die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands an. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diese Anordnung. Die Firma zog den Fall ans Bundesgericht weiter und beantragte, die Sache zur Neubeurteilung zurückzuweisen.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es stellte fest, dass die Carports gegen die Abstandsvorschriften gegenüber den Nachbargrundstücken verstossen und nicht als bewilligungsfreie Nebenbauten gelten können. Eine Duldung durch die Gemeinde liess sich nicht nachweisen, da die Behörden erst durch die Anzeige von den Bauten erfuhren. Zudem handelte die Firma nicht in gutem Glauben: Sie hatte für frühere Bauten auf demselben Grundstück bereits Baubewilligungen eingeholt und wusste daher, dass eine solche Genehmigung erforderlich gewesen wäre.

Die Firma hatte unter anderem geltend gemacht, der betagte Geschäftsführer sei auf die Carports angewiesen, weil er im Winter wegen seines Alters und seiner eingeschränkten Mobilität keinen Schnee räumen könne. Das Bundesgericht liess dieses Argument nicht gelten: Die winterlichen Verhältnisse in der Höhenlage von Saint-Cergue seien beim Kauf des Grundstücks bekannt gewesen. Die privaten Interessen am Erhalt der illegal errichteten Bauten überwiegen nach Ansicht des Gerichts das öffentliche Interesse an der Einhaltung der Bauvorschriften nicht.

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Urteilsnummer: 1C_206/2026

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