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Frau kommt nicht weiter, weil sie Gerichtskostenvorschuss nicht zahlte

Eine Frau wollte gegen ihre Krankenkasse klagen, zahlte aber den verlangten Kostenvorschuss nicht. Das Bundesgericht tritt auf ihre Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 03. Juni 2026

Eine Frau hatte einen Streit mit der CSS Kranken-Versicherung und wollte dagegen vor dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern klagen. Das Gericht verlangte von ihr einen Kostenvorschuss – eine übliche Vorauszahlung, die sicherstellt, dass die Verfahrenskosten gedeckt sind. Da sie diesen Vorschuss nicht bezahlte, trat das Verwaltungsgericht im Februar 2026 gar nicht erst auf ihre Klage ein.

Die Frau zog den Fall ans Bundesgericht weiter. Dort rügte sie, ihr rechtliches Gehör sei verletzt worden und das Gericht habe übertrieben formalistisch gehandelt. Zudem berief sie sich auf die verfassungsmässige Garantie, dass jede Person Zugang zu einem Gericht haben soll.

Das Bundesgericht wies diese Argumente zurück. Es hält fest, dass die Pflicht zur Bezahlung eines Kostenvorschusses keine übertriebene Formalie darstellt, sondern durch das Gebot der Rechtsgleichheit, das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Justizsystem und die Rechtssicherheit gerechtfertigt ist. Auch die Garantie auf Zugang zu einem Gericht gilt nur im Rahmen der geltenden Verfahrensregeln – und dazu gehört eben auch die Bezahlung des Kostenvorschusses.

Zudem bemängelte das Bundesgericht, dass die Frau in ihrer Eingabe gar nicht dargelegt hatte, weshalb das Verwaltungsgericht mit seinem Entscheid Recht verletzt haben soll. Eine solche sachbezogene Begründung wäre aber zwingend nötig gewesen. Das Bundesgericht tritt deshalb auf die Eingabe nicht ein. Gerichtskosten werden ausnahmsweise keine erhoben.

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Urteilsnummer: 9C_203/2026

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