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Klosterstreit: Anzeige wegen Nötigung muss doch untersucht werden

Ein Mann zeigte einen Klostervertreter wegen Nötigung an – die Behörden lehnten ab. Die Bundesrichter ordnen nun eine Untersuchung an.

Publikationsdatum: 03. Juni 2026

Ein Mann hatte 2021 einen Pater des Klosters Engelberg wegen übler Nachrede und Verleumdung angezeigt. Kurz darauf zog er den Strafantrag zurück – nach eigenen Angaben, weil ein Vertreter der Klostergemeinschaft ihn dazu aufgefordert und mit kirchenrechtlichen Konsequenzen gedroht hatte. In der damaligen Einstellungsverfügung hielt die Staatsanwaltschaft Obwalden in einem Nebensatz fest, diese Aufforderung stelle keine strafrechtlich relevante Einflussnahme dar.

Drei Jahre später, im Februar 2024, erstattete der Mann Anzeige gegen den Klostervertreter wegen Nötigung. Die Staatsanwaltschaft lehnte eine Untersuchung ab mit der Begründung, die Sache sei bereits mit der Verfügung von 2022 erledigt worden. Das Obergericht des Kantons Obwalden bestätigte diese Haltung: Es wertete die frühere Verfügung so, dass darin auch der Vorwurf der Nötigung gegen den Klostervertreter bereits mitbehandelt worden sei – trotz dessen fehlender Erwähnung als beschuldigte Person.

Die Bundesrichter widersprechen dieser Einschätzung klar. In der Verfügung von 2022 war ausschliesslich der Pater als beschuldigte Person aufgeführt, und der Tatvorwurf lautete auf Verleumdung und üble Nachrede – nicht auf Nötigung. Der Klostervertreter war in jenem Verfahren nicht einmal als Partei bezeichnet worden. Der kurze Hinweis der Staatsanwaltschaft auf sein Verhalten sei eine unbegründete Randbemerkung gewesen, ohne rechtliche Schlussfolgerungen. Es sei nicht nachvollziehbar, wie daraus eine Sperrwirkung für ein neues Verfahren abgeleitet werden könne.

Das Bundesgericht hebt deshalb sowohl den Entscheid des Obergerichts als auch die Verfügung der Staatsanwaltschaft auf. Die Staatsanwaltschaft Obwalden muss die Anzeige wegen Nötigung nun tatsächlich prüfen. Gerichtskosten werden keine erhoben.

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Urteilsnummer: 7B_211/2025

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