Symbolbild

Nachbarn können Bauprojekt in Riehen vorerst nicht stoppen

Zwei Nachbarn wehrten sich gegen den Abbruch von Wohnhäusern in Riehen. Ihre Klage in Lausanne wurde nicht behandelt, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist.

Publikationsdatum: 03. Juni 2026

Eine Baufirma plant in Riehen, zwei Wohnhäuser abzureissen und durch Doppeleinfamilienhäuser zu ersetzen. Bereits seit 2018 läuft das Bewilligungsverfahren. Zwei Nachbarn wehrten sich von Anfang an gegen das Vorhaben und erhoben mehrfach Einsprache bei den zuständigen Basler Behörden.

Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat Basel-Stadt erteilte der Baufirma Ende 2023 die Baubewilligung unter Auflagen. Die Nachbarn fochten diesen Entscheid an. Die kantonale Baurekurskommission hob die Bewilligung zwar auf und wies die Sache zur Neubeurteilung an die Behörde zurück – doch das bedeutete noch keinen endgültigen Entscheid. Das Appellationsgericht Basel-Stadt wies den weiteren Rekurs der Nachbarn im Januar 2026 ab und auferlegte ihnen die Verfahrenskosten sowie eine Entschädigung an die Baufirma.

Daraufhin gelangten die beiden Nachbarn ans Bundesgericht. Dieses trat auf ihre Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Es handelt sich beim Entscheid der Baurekurskommission um einen sogenannten Zwischenentscheid – also um eine Zwischenstufe im Verfahren, nicht um einen abschliessenden Entscheid. Solche Entscheide können beim Bundesgericht nur unter engen Voraussetzungen angefochten werden, etwa wenn den Betroffenen ein nicht wiedergutzumachender Nachteil droht. Die Nachbarn legten nicht dar, weshalb das bei ihnen der Fall sein sollte. Das Bundesgericht sah einen solchen Nachteil auch nicht als offensichtlich an. Auch die Kostenregelung des Appellationsgerichts änderte daran nichts, da diese nach einem allfälligen Endentscheid noch separat angefochten werden könnte.

Das Baubewilligungsverfahren in Riehen ist damit noch nicht abgeschlossen. Das Bau- und Gastgewerbeinspektorat muss zunächst einen neuen Entscheid fällen. Die Nachbarn haben die Möglichkeit, diesen erneut anzufechten und den Rechtsweg zu beschreiten – bis hin zu einem späteren Entscheid des Bundesgerichts, wenn alle kantonalen Instanzen durchlaufen sind.

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Urteilsnummer: 1C_207/2026

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