Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern verweigerte einer Frau im September 2025 die Zulassung zum Bachelorstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Die Frau wollte dagegen vor dem Berner Verwaltungsgericht klagen, beantragte aber gleichzeitig, von den Gerichtskosten befreit zu werden – weil sie nach eigenen Angaben mittellos sei. Den verlangten Kostenvorschuss von 3000 Franken zahlte sie nicht.
Das Verwaltungsgericht forderte sie mehrfach auf, ihre finanziellen Verhältnisse mit konkreten Belegen nachzuweisen: Kontoauszüge, aktuelle Einkommensnachweise, Belege zu Ausgaben und Vermögen. Trotz zwei Nachfristen reichte die Frau lediglich Steuerveranlagungen der Jahre 2023 und 2024 ein – Dokumente, die mangels eingereichter Steuererklärung auf behördlicher Schätzung beruhten. Alle übrigen Angaben blieben unbelegt. Das Verwaltungsgericht trat schliesslich weder auf das Gesuch um Kostenbefreiung noch auf die eigentliche Klage ein.
Vor Bundesgericht argumentierte die Frau, das Verwaltungsgericht habe keine konkreten Unterlagen verlangt und ihr keine ausreichende Gelegenheit gegeben, ihr Gesuch zu vervollständigen. Ausserdem habe das Gericht zu Unrecht Angaben von ihrer Webseite herangezogen. Dort hatte sie sich als Geschäftsführerin mehrerer Unternehmen und als Arbeitgeberin in der Region Biel bezeichnet. Das Bundesgericht wies diese Einwände zurück: Das Verwaltungsgericht habe sehr wohl klar und detailliert angegeben, welche Unterlagen es benötige, und der Frau zweimal Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben. Da sie selbst auf ihrer Homepage mit unternehmerischer Tätigkeit warb, durfte das Gericht davon ausgehen, dass sie über Einkommen verfügt.
Das Bundesgericht bestätigte den Entscheid des Verwaltungsgerichts vollumfänglich. Weil die Frau ihre Mittellosigkeit nicht hinreichend belegt hatte, blieb ihr der Weg zum Studium versperrt. Auch das erneute Gesuch um Kostenbefreiung vor Bundesgericht wurde abgelehnt – die Klage sei von Anfang an aussichtslos gewesen. Die Frau muss Gerichtskosten von 1000 Franken tragen.