Eine heute 61-jährige Portugiesin, die früher als Pflegerin in der Schweiz gearbeitet hatte, wurde wegen Betrugs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Zusätzlich ordneten die Gerichte ihre Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre an. Das Bundesgericht bestätigte dieses Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts nun vollumfänglich.
Die Frau bezog seit 1999 Ergänzungsleistungen zur Invalidenrente, die ihr wegen eines Rückenleidens zugesprochen worden war. Ab Ende 2017 lebte sie jedoch überwiegend in Portugal bei ihrer Mutter, ohne dies den Behörden zu melden. Erst im November 2021 meldete sie sich wieder offiziell in der Schweiz an – mit Herkunftsangabe Portugal. Während ihrer Abwesenheit täuschte sie die Sozialbehörden über ihren tatsächlichen Aufenthaltsort und kassierte weiterhin Ergänzungsleistungen. Der Schaden beläuft sich auf rund 32'750 Franken. Belastend wirkten unter anderem fast keine Bargeldbezüge in der Schweiz zwischen 2017 und 2021, ein in Spanien aufgenommener Kredit für ein dort zugelassenes Auto sowie widersprüchliche Aussagen der Verurteilten selbst.
Vor Bundesgericht versuchte die Frau vergeblich, den Schuldspruch wegen Betrugs anzufechten. Sie machte geltend, sie habe stets bei ihrer Schwiegermutter in der Waadt gewohnt und ihre Auslandsaufenthalte hätten nie länger als zwei Monate gedauert. Das Bundesgericht liess diese Argumente nicht gelten: Die Frau habe lediglich ihre eigene Sichtweise der Beweise der Vorinstanz entgegengestellt, ohne aufzuzeigen, weshalb deren Schlussfolgerungen unhaltbar sein sollten.
Auch die Ausweisung bestätigten die Bundesrichter. Die Frau berief sich auf ihre rund 40-jährige Anwesenheit in der Schweiz, auf ihre dort lebende jüngere Tochter sowie auf das Grab ihres verunglückten Sohnes. Das Gericht anerkannte zwar ein gewisses privates Interesse am Verbleib im Land. Es gewichtete jedoch das öffentliche Interesse an der Ausweisung höher: Die Frau habe die Allgemeinheit über Jahre geschädigt, weise einen Vorstrafen-Eintrag auf und könne sich problemlos in Portugal wieder eingliedern, wo sie die Sprache spricht, ihre Mutter lebt und wo sie selbst zwischen 2017 und 2021 gelebt hatte.