Symbolbild

Vater muss weiter Unterhalt für seine Kinder zahlen

Ein Vater wollte die Unterhaltsbeiträge für seine zwei Kinder anfechten. Die Richter traten auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 02. Juni 2026

Ein Ehepaar aus Genf, verheiratet seit 2014 und Eltern zweier Kinder (geboren 2017 und 2020), lebt getrennt. Im Rahmen der Trennungsregelung wurde der Vater verpflichtet, monatlich 500 Franken für die ältere Tochter und 1180 Franken für den jüngeren Sohn an die Mutter zu zahlen. Das Genfer Kantonsgericht bestätigte diese Beträge im September 2025 weitgehend, reduzierte jedoch den Unterhalt für den Sohn ab September 2025 auf 500 Franken monatlich.

Der Vater wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte unter anderem, dass er gar keine Unterhaltsbeiträge mehr zahlen müsse. Zudem beanspruchte er selbst Unterhaltszahlungen von seiner Ehefrau in Höhe von 4500 Franken pro Monat. Er argumentierte, sein Einkommen sei falsch berechnet worden, und die Betreuung der Kinder im Wechselmodell schränke seine Arbeitsfähigkeit ein.

Die Bundesrichter traten auf die Eingabe des Vaters jedoch gar nicht erst ein. Sie bemängelten, dass er seine Argumente nicht ausreichend begründet hatte. Insbesondere habe er nicht nachgewiesen, dass die kantonalen Richter die Beweise willkürlich gewürdigt hätten. Zudem stellten die Richter fest, dass dem Vater kein fiktives Einkommen angerechnet worden war, sondern dass die Vorinstanz von einer tatsächlich ausgeübten, aber verdeckten Erwerbstätigkeit ausgegangen war – ein Punkt, den der Vater nicht substanziiert bestritten hatte.

Auch sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von den Verfahrenskosten – wurde abgewiesen, da seine Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg gehabt hatte. Die Gerichtskosten von 2000 Franken hat der Vater selbst zu tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5A_954/2025

Zurück zur Hauptseite