Symbolbild

Vater bleibt nach jahrelangem Missbrauch seiner Tochter im Gefängnis

Ein Vater hatte seine Tochter über Jahre sexuell missbraucht. Die Richter bestätigen die 15-jährige Freiheitsstrafe.

Publikationsdatum: 02. Juni 2026

Das Zürcher Obergericht hatte den Angeklagten im November 2025 wegen schwerer Sexualdelikte zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Laut den Feststellungen der Richter hatte der Vater seine Tochter über mehr als ein Jahrzehnt regelmässig sexuell missbraucht – beginnend, als sie etwa vier Jahre alt war. Auch seine Ehefrau wurde Opfer eines erzwungenen Übergriffs. Die Familie lebte unter einem Regime aus physischer und psychischer Gewalt, das der Verurteilte gezielt einsetzte, um Kontrolle über seine Angehörigen auszuüben.

Der Verurteilte zog das Urteil ans Bundesgericht weiter. Er machte geltend, die Berufungsverhandlung hätte in seiner Abwesenheit nicht durchgeführt werden dürfen, und bestritt zudem die Sachverhaltsfeststellungen der Vorinstanz. Konkret versuchte er, Widersprüche in den Aussagen seiner Tochter – etwa zu einem angeblich verwendeten Gleitmittel – als Beleg für die Unglaubwürdigkeit ihrer Schilderungen zu nutzen.

Die Bundesrichter liessen diese Argumente nicht gelten. Den Einwand zur Verhandlungsführung in Abwesenheit wiesen sie zurück, weil der Verteidiger des Angeklagten an der Berufungsverhandlung anwesend war und damals keinen Widerspruch erhoben hatte. Wer einen solchen Einwand erst vor Bundesgericht vorbringt, ohne ihn zuvor bei der zuständigen kantonalen Instanz geltend gemacht zu haben, wird damit nicht gehört. Auch die Angriffe auf die Beweiswürdigung überzeugten die Richter nicht: Das Obergericht hatte die Aussagen der Tochter eingehend geprüft und als glaubwürdig eingestuft. Der Verurteilte habe lediglich eine eigene Version des Sachverhalts präsentiert, ohne aufzuzeigen, dass die Schlussfolgerungen des Obergerichts unhaltbar seien.

Das Bundesgericht bestätigte damit die 15-jährige Freiheitsstrafe vollumfänglich. Der Verurteilte muss zudem Genugtuungszahlungen von 100'000 Franken an seine Tochter und 8'000 Franken an seine Ehefrau leisten. Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen, weil die Beschwerde von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte.

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Urteilsnummer: 6B_145/2026

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