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Staatsanwaltschaft zieht Klage in Covid-Kredit-Betrugsfall zurück

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat ihre Klage in einem Fall von Covid-19-Kreditbetrug zurückgezogen. Das Verfahren vor Bundesgericht wurde daraufhin abgeschrieben.

Publikationsdatum: 29. Mai 2026

Im Zentrum des Falls stand ein Verfahren wegen mutmasslichen Betrugs im Zusammenhang mit Covid-19-Krediten. Solche Kredite wurden während der Pandemie vom Bund verbürgt, um Unternehmen in finanzieller Not rasch zu helfen. In einigen Fällen wurden diese Gelder jedoch missbräuchlich bezogen, was zu strafrechtlichen Verfahren führte.

Das Obergericht des Kantons Zürich hatte am 27. Januar 2026 ein Urteil in dieser Sache gefällt. Die Zürcher Oberstaatsanwaltschaft war mit dem Entscheid offenbar nicht einverstanden und gelangte am 10. April 2026 ans Bundesgericht, um das Urteil anfechten zu lassen.

Knapp einen Monat später, am 12. Mai 2026, zog die Staatsanwaltschaft ihre Eingabe jedoch wieder zurück. Über die Gründe für diesen Schritt ist nichts bekannt. Da die Klage zurückgezogen wurde, musste das Bundesgericht inhaltlich nicht mehr über den Fall entscheiden und schrieb das Verfahren formell ab.

Gerichtskosten wurden keine erhoben. Der Beschuldigte bleibt damit vorerst beim Urteil des Zürcher Obergerichts, ohne dass eine höhere Instanz dieses nochmals überprüft hat.

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Urteilsnummer: 6B_239/2026

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