Ein Mann wandte sich mit mehreren Eingaben an das Zivilgericht Basel-Stadt. Dabei ging es um angebliche Infektionskrankheiten und Entzündungsreaktionen, die er im Spital hatte abklären lassen wollen. Im Verlauf des Streits wurden auch Ärzte der Universitären Psychiatrischen Kliniken sowie die Polizei einbezogen.
Das Zivilgericht wies die Eingaben zurück, weil unklar blieb, auf welche konkreten Ereignisse oder Zeiträume sie sich bezogen. Die Richter stellten zudem fest, dass es sich offensichtlich um mit künstlicher Intelligenz erstellte Texte handelte, die pauschal und ohne Belege ein Gerichtsverfahren einleiten wollten. Auch eine überarbeitete Eingabe änderte daran nichts.
Der Mann zog den Fall weiter an das Appellationsgericht Basel-Stadt und beantragte gleichzeitig, von den Verfahrenskosten befreit zu werden – eine sogenannte unentgeltliche Rechtspflege, die mittellosen Personen gewährt wird, wenn ihr Fall Aussicht auf Erfolg hat. Das Appellationsgericht lehnte diesen Antrag ab, weil es das Beschwerdeverfahren als aussichtslos einstufte, und setzte dem Mann eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und verlangte die Aufhebung dieses Entscheids sowie ebenfalls eine Kostenbefreiung. Die Bundesrichter traten auf seine Eingabe jedoch nicht ein: Er habe sich nicht konkret mit der Begründung des Appellationsgerichts auseinandergesetzt, sondern lediglich abstrakt auf Menschenrechtsfragen, fehlende medizinische Versorgung und Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verwiesen. Da die Eingabe von Anfang an keine Erfolgsaussichten hatte, muss der Mann die Gerichtskosten von 1'000 Franken selbst tragen.