Ein Ehepaar lebt getrennt und hat zwei kleine Kinder, geboren 2020 und 2023. Die Mutter brachte die Kinder nach Tunesien, woraufhin das Bezirksgericht Zofingen im März 2026 einschritt. Es wies die Anträge beider Elternteile ab, das alleinige Sorgerecht zu erhalten, und verweigerte die Zustimmung zum dauerhaften Aufenthalt der Kinder in Tunesien. Stattdessen verpflichtete es die Mutter, bis Ende April 2026 mit den Kindern in die Schweiz zurückzukehren. Zudem wurde die Regelung des Kindesunterhalts angepasst.
Die Mutter wehrte sich gegen diesen Entscheid beim Obergericht des Kantons Aargau. Dieses trat jedoch auf ihre Eingabe nicht ein, weil ein Weiterzug an eine höhere Instanz erst möglich ist, wenn der erstinstanzliche Entscheid vollständig schriftlich begründet vorliegt – was zu diesem Zeitpunkt noch nicht der Fall war. Das Obergericht leitete die Eingabe deshalb als Gesuch um eine schriftliche Begründung an das Bezirksgericht weiter. Ausserdem lehnte es ab, die Rückkehrpflicht vorläufig auszusetzen.
Daraufhin gelangte die Mutter von Tunesien aus ans Bundesgericht. Sie verlangte die Aufhebung des obergerichtlichen Entscheids und beantragte, ein tunesisches Familiengericht solle für alle Fragen rund um Sorgerecht und Kindesschutz zuständig erklärt werden. In ihrer Eingabe setzte sie sich jedoch nicht mit dem eigentlichen Grund auseinander, weshalb das Obergericht auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war. Stattdessen argumentierte sie inhaltlich: Die Kinder seien nicht widerrechtlich nach Tunesien gebracht worden, ihr Wohl sei dort nicht gefährdet, und eine Rückkehr in die Schweiz sei unzumutbar.
Das Bundesgericht trat auf die Eingabe der Mutter nicht ein. Es hielt fest, dass ihre Ausführungen am eigentlichen Thema vorbeigingen: Sie hätte darlegen müssen, weshalb das Obergericht zu Unrecht auf ihre Berufung nicht eingetreten ist – nicht aber, wie die Situation in Tunesien zu beurteilen ist. Da die Beschwerde offensichtlich unzureichend begründet war, entschied der Präsident des Bundesgerichts im vereinfachten Verfahren. Auf die Erhebung von Gerichtskosten wurde angesichts der konkreten Umstände verzichtet.