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Baufirmen scheitern mit Klage um Wildtierbrücken-Auftrag

Zwei Baufirmen wurden von einer Ausschreibung des ASTRA ausgeschlossen. Ihre Klage gegen den Entscheid wurde nicht behandelt.

Publikationsdatum: 29. Mai 2026

Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) schrieb Anfang 2025 Bauleistungen für eine Wildtierüberführung namens «Biberlikopf» aus. Von den 50 Firmen, die die Ausschreibungsunterlagen bezogen, reichte nur eine Bietergemeinschaft – bestehend aus zwei Bauunternehmen – ein Angebot ein. Dieses belief sich auf mehr als 17 Millionen Franken.

Das ASTRA schloss das Angebot im Juni 2025 aus, weil es von den technischen Anforderungen der Ausschreibung abwich – konkret bei den Vorgaben zur Herstellung von verklebten Bauteilen im Holz- und Stahlbau. Gleichzeitig brach die Behörde das gesamte Vergabeverfahren ab, da kein Angebot die Anforderungen erfüllt hatte. Die beiden Unternehmen wehrten sich dagegen vor dem Bundesverwaltungsgericht, das ihre Klage im März 2026 abwies.

Daraufhin zogen die Firmen ans Bundesgericht. Sie argumentierten unter anderem, es stelle sich die grundsätzliche Frage, ob ein blosser Darstellungsfehler im Angebot zum Ausschluss führen dürfe und ob die Vergabebehörde in solchen Fällen verpflichtet sei, beim Anbieter nachzufragen. Das Bundesgericht trat auf die Klage jedoch gar nicht erst ein. Es befand, die Unternehmen hätten nicht ausreichend begründet, weshalb diese Fragen von grundsätzlicher Bedeutung seien. Allgemeine Hinweise auf eine einheitliche Anwendung des Beschaffungsrechts genügten dafür nicht.

Die beiden Firmen müssen die Gerichtskosten von 2000 Franken gemeinsam tragen. Das ASTRA erhält keine Parteientschädigung.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 2C_244/2026

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