Am 20. September 2019 blockierten rund 250 Aktivisten der Klimabewegung Extinction Rebellion während mehr als acht Stunden die Pont Bessières, eine der Hauptverkehrsachsen Lausannes. Drei Monate später, am 14. Dezember 2019, sperrten Aktivisten die Rue Centrale im Stadtzentrum – mitten in den Weihnachtsmarkt-Festlichkeiten. Beide Aktionen waren nicht bewilligt. Die Polizei musste die Demonstrierenden, darunter die drei Beschuldigten, jeweils mit Gewalt räumen. Einer der Aktivisten hatte sich mit einer Kette an andere Personen gekettet und musste von der Feuerwehr befreit werden.
Wegen dieser Aktionen wurden die drei Aktivisten erstinstanzlich und vom Waadtländer Kantonsgericht schuldig gesprochen: wegen Störung des öffentlichen Verkehrs, wegen Widerstands gegen Behörden sowie wegen einfacher Verletzung der Strassenverkehrsregeln. Sie erhielten bedingte Geldstrafen und Bussen von höchstens 100 Franken. Das Bundesgericht hatte die Sache einmal zurückgewiesen, damit das Kantonsgericht die Auswirkungen auf den öffentlichen Nahverkehr genauer begründe. Das Kantonsgericht holte daraufhin einen Bericht der Lausanner Verkehrsbetriebe (TL) ein, der zeigte: Am 20. September 2019 waren 33 Busse auf sechs Linien betroffen, mit Verspätungen von bis zu 18 Minuten über mehr als sechs Stunden. Am 14. Dezember 2019 waren 80 Busse betroffen, der Betrieb auf der Place Saint-François war vollständig unterbrochen.
Die Aktivisten zogen erneut vor das Bundesgericht und erhoben zahlreiche Rügen – von Verfahrensmängeln über Verletzungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bis hin zu Einwänden gegen die Gerichtskosten. Das Bundesgericht weist die Beschwerde ab, soweit es darauf eintritt. Es hält fest, dass die Verurteilungen nicht wegen der Teilnahme an einer Demonstration erfolgten, sondern wegen konkreter Straftaten im Rahmen dieser Demonstrationen. Die Störung des Busbetriebs sei angesichts der Dauer und des Ausmasses der Blockaden erheblich gewesen. Viele der erhobenen Rügen seien unzulässig, weil sie bereits in einem früheren Verfahren hätten vorgebracht werden müssen oder ungenügend begründet seien.
Zur Frage der Versammlungsfreiheit hält das Gericht fest, dass die Behörden für nicht bewilligte Kundgebungen eine gewisse Toleranz zeigen müssen – diese Grenze sei hier aber überschritten worden. Die Aktivisten hätten bewusst Hauptverkehrsachsen blockiert, ohne Bewilligung und ohne dass dies für die Ausübung ihrer Meinungsfreiheit notwendig gewesen wäre. Legale Alternativen wie bewilligte Demonstrationen, Volksinitiativen oder Petitionen hätten zur Verfügung gestanden. Die verhängten Strafen seien mild ausgefallen und verletzten die Versammlungsfreiheit nicht. Auch die Gerichtskosten von maximal 2810 Franken pro Person seien angesichts des aufwendigen, sechsjährigen Verfahrens nicht übermässig hoch.