Symbolbild

Frau kann Seilbahn-Projekt in Sion nicht stoppen

Eine Frau wehrte sich gegen ein geplantes Seilbahn-Projekt in Sion, reichte aber unvollständige Eingaben ein. Ihre Klage wurde nicht behandelt, weil sie keine Begründung lieferte.

Publikationsdatum: 29. Mai 2026

Im Kanton Wallis plant die Stadt Sion eine Seilbahn-Verbindung zwischen der Ebene und den Mayens de l'Ours. Der Walliser Staatsrat genehmigte im Januar 2026 die entsprechenden Ausrichtungspläne und wies gleichzeitig Einsprachen gegen die Änderung des Zonenplans ab. Eine Frau, die sich gegen das Projekt gewehrt hatte, legte daraufhin beim kantonalen Verwaltungsgericht Beschwerde ein – und bat gleichzeitig um mehr Zeit, um ihre Eingaben zu begründen.

Das kantonale Gericht trat auf die Beschwerden nicht ein. Der Grund: Die Eingaben der Frau enthielten weder eine Sachverhaltsdarstellung noch eine rechtliche Begründung noch konkrete Anträge. Das Walliser Verfahrensrecht verlangt diese Elemente zwingend. Eine Nachfrist zur Ergänzung der Eingaben wurde verweigert, weil eine solche nur bei mangelhafter, nicht aber bei völlig fehlender Begründung gewährt werden kann.

Dagegen gelangte die Frau ans Bundesgericht. Dort hätte sie darlegen müssen, weshalb das kantonale Gericht das Verfahrensrecht falsch oder willkürlich angewendet hat. Stattdessen äusserte sie sich ausschliesslich zur inhaltlichen Frage des Seilbahn-Projekts – also zu einem Punkt, den das kantonale Gericht gar nicht geprüft hatte.

Da die Eingabe ans Bundesgericht damit ebenfalls keine taugliche Begründung enthielt, trat auch das Bundesgericht nicht auf die Sache ein. Gerichtskosten wurden angesichts der Umstände keine erhoben.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 1C_227/2026

Zurück zur Hauptseite