Symbolbild

Guineer darf trotz Familie in der Schweiz nicht bleiben

Ein Mann aus Guinea lebt seit 25 Jahren illegal in der Schweiz. Die Richter sehen keinen Grund, seinen Fall neu zu beurteilen.

Publikationsdatum: 29. Mai 2026

Ein 1984 geborener Staatsangehöriger aus Guinea reiste im Jahr 2000 in die Schweiz ein und stellte erfolglos einen Asylantrag. Er heiratete zweimal Schweizerinnen und erhielt jeweils eine Aufenthaltsbewilligung. Wegen mehrerer Verurteilungen – darunter eine dreijährige Freiheitsstrafe wegen Drogendelikten und eine weitere Strafe von 28 Monaten – wurde seine Aufenthaltsbewilligung 2013 nicht verlängert und er wurde aus der Schweiz weggewiesen. Alle Rechtsmittel dagegen blieben erfolglos, zuletzt vor dem Bundesgericht im Jahr 2015.

Trotz der rechtskräftigen Wegweisung verliess der Mann die Schweiz nicht. Er blieb illegal im Land, wurde deswegen erneut verurteilt und stellte mehrfach neue Gesuche um eine Aufenthaltsbewilligung. Im Januar 2024 reichte er erneut ein solches Gesuch ein und verwies dabei auf seine vier Kinder und seine Ehefrau sowie auf seine langjährige Anwesenheit in der Schweiz. Das Migrationsamt des Kantons Zürich trat auf das Gesuch nicht ein, weil keine wesentliche Änderung der Umstände vorliege. Die Sicherheitsdirektion und das Verwaltungsgericht bestätigten diesen Entscheid.

Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Mannes nun ebenfalls ab. Es hielt fest, dass eine Neubeurteilung nur dann möglich sei, wenn sich die massgeblichen Umstände seit dem letzten rechtskräftigen Entscheid wesentlich verändert hätten. Dies sei nicht der Fall: Die engeren familiären Bindungen und die vertiefte Integration seien im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass der Mann trotz Wegweisung illegal in der Schweiz geblieben sei. Solche Veränderungen verdienen nach der Rechtsprechung keinen besonderen Schutz, weil andernfalls jemand, der sich über rechtskräftige Entscheide hinwegsetzt, bessergestellt würde als jemand, der ihnen Folge leistet.

Auch der Verweis auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte überzeugte die Richter nicht. Aus diesem Urteil lasse sich nicht ableiten, dass allein der Zeitablauf eines illegalen Aufenthalts einen Anspruch auf eine neue Bewilligung begründe. Dazu wäre eine besonders ausgeprägte Verwurzelung in der Schweiz nötig, die der Mann nicht geltend gemacht habe. Er muss die Schweiz verlassen und die Verfahrenskosten von 2000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 2C_305/2025

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