Im Mittelpunkt des Falls stehen vier Bankmitarbeiter, die bei einer Schweizer Bank tätig waren. Zwei Offshore-Gesellschaften mit Sitz im Ausland hatten dort Konten eröffnet, als wirtschaftlich berechtigte Person war ein russischer Cellist und Dirigent eingetragen – ein enger Freund des russischen Präsidenten und Patenonkel von dessen Tochter. Der zuständige Kundenbetreuer hatte die Angaben im Eröffnungsformular übernommen, ohne die Herkunft der Gelder oder die tatsächliche wirtschaftliche Berechtigung näher zu prüfen. Drei weitere Führungskräfte, darunter der damalige CEO, genehmigten später die Weiterführung der Geschäftsbeziehung – ebenfalls ohne vertiefte Abklärungen.
Das Bezirksgericht Zürich verurteilte alle vier 2023 wegen mangelnder Sorgfalt bei Finanzgeschäften zu Geldstrafen. Das Zürcher Obergericht bestätigte die Schuldsprüche 2024, reduzierte jedoch die Strafen auf je 110 Tagessätze – bei aufgeschobenem Vollzug und zwei Jahren Probezeit. Die Tagessätze variierten je nach Einkommen der Verurteilten zwischen 400 und 3000 Franken.
Vor Bundesgericht machten die vier Verurteilten unter anderem geltend, die Anklageschrift sei zu ungenau gewesen und die Sorgfaltspflicht sei nicht verletzt worden, weil mit dem Cellisten letztlich die richtige Person als wirtschaftlich Berechtigter erfasst worden sei. Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es präzisierte dabei eine frühere Rechtsprechung: Wer trotz ernsthafter Zweifel keine weiteren Abklärungen vornimmt und dadurch die Frage der wirtschaftlichen Berechtigung ungeklärt lässt, macht sich strafbar – unabhängig davon, ob die eingetragene Person am Ende tatsächlich die berechtigte war.
Das Bundesgericht hielt fest, dass die konkreten Umstände – hohe Vermögenswerte, undurchsichtige Darlehensfinanzierung, Offshore-Konstrukte, Verbindung zum russischen Präsidenten – zwingend zu weiteren Nachforschungen hätten Anlass geben müssen. Da diese unterblieben und die wirtschaftliche Berechtigung damit ungeklärt blieb, war der Straftatbestand erfüllt. Die Verurteilungen aller vier Banker wurden bestätigt.