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Verurteilter muss in Sicherheitshaft bleiben

Ein zu fünf Jahren und acht Monaten verurteilter Mann beantragte seine Freilassung. Die obersten Richter traten auf sein Gesuch nicht ein, weil er es ungenügend begründete.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Das Kriminalgericht Luzern verurteilte den Mann im November 2025 wegen mehrfacher versuchter Tötung zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und acht Monaten. Da er gegen das Urteil Berufung einlegte, wurde er in sogenannte Sicherheitshaft versetzt – eine Haftform, die während eines laufenden Rechtsmittelverfahrens angeordnet werden kann. Das Kantonsgericht Luzern verlängerte diese Haft für die Dauer des Berufungsverfahrens.

Im März 2026 beantragte der Verurteilte seine Freilassung. Das Kantonsgericht wies dieses Gesuch ab und begründete dies mit weiterhin bestehender Fluchtgefahr. Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht und verlangte erneut seine Entlassung aus der Haft.

Vor Bundesgericht brachte der Verurteilte vor, das Strafverfahren sei nicht korrekt geführt worden, die Polizei sei korrupt, und zwischen Staatsanwaltschaft und Gerichten bestehe eine Absprache. Ausserdem behauptete er, andere Personen seien für die ihm vorgeworfenen Taten verantwortlich. Mit diesen Vorbringen setzte er sich jedoch nicht konkret mit dem Entscheid des Kantonsgerichts auseinander und erklärte nicht, inwiefern dieser gegen Bundesrecht verstossen soll.

Da die Eingabe die gesetzlichen Anforderungen an eine Begründung nicht erfüllte, trat das Bundesgericht auf das Gesuch gar nicht erst ein. Der Verurteilte bleibt damit in Sicherheitshaft und muss zudem die Verfahrenskosten von 500 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_517/2026

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