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Tochter erhält keinen höheren Unterhalt vom Vater

Eine Frau wollte vom Vater höhere Unterhaltszahlungen erstreiten. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein, weil sie ihre Argumentation nicht ausreichend begründet hatte.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Im Jahr 2007 wurde die Ehe der Eltern der Frau geschieden. Ein Basler Richter legte damals fest, dass der Vater ihr monatlich 1'400 Franken Unterhalt zahlen muss – bis zum Ende ihrer Universitätsausbildung. Im November 2022 einigten sich Vater und Tochter jedoch in einem Vergleich vor dem Friedensrichter auf einen deutlich tieferen Betrag von 200 Franken pro Monat.

Später wollte die Frau diesen Vergleich anfechten. Sie machte geltend, sie habe die Vereinbarung in dem Glauben unterzeichnet, der Vater würde ihr die 200 Franken zusätzlich zu den ursprünglich festgelegten 1'400 Franken zahlen. Ausserdem wies sie darauf hin, dass der Vater Liegenschaften im Kanton Basel-Landschaft besitze, und verlangte die rückwirkende Zahlung des ihr zustehenden Unterhalts. Das Gericht in Lugano wies ihr Begehren im Januar 2026 ab. Das Tessiner Kantonsgericht erklärte daraufhin ihre Beschwerde für unzulässig, weil sie sich inhaltlich nicht mit der Begründung des erstinstanzlichen Entscheids auseinandergesetzt hatte.

Die Frau gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Auch dort scheiterte sie jedoch aus formalen Gründen: Sie wiederholte lediglich ihre inhaltlichen Forderungen, ohne zu erklären, weshalb das Kantonsgericht zu Unrecht auf ihre Beschwerde nicht eingetreten war. Genau das aber wäre nötig gewesen – denn wenn eine untere Instanz eine Eingabe gar nicht erst inhaltlich prüft, kann das Bundesgericht nur beurteilen, ob diese Nichteintretensentscheidung rechtmässig war.

Da die Frau ihre Eingabe nicht ausreichend begründet hatte, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Immerhin wurden ihr keine Gerichtskosten auferlegt.

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Urteilsnummer: 5A_311/2026

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