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Verurteilter wegen sexueller Nötigung kommt vor Gericht nicht weiter

Ein Mann wurde vom Tessiner Berufungsgericht wegen sexueller Nötigung verurteilt. Seine Eingabe ans Bundesgericht scheiterte, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügte.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Das Tessiner Berufungsgericht hatte den Angeklagten im März 2026 wegen sexueller Nötigung schuldig gesprochen – und damit das erstinstanzliche Urteil umgekehrt, das ihn noch freigesprochen hatte. Der Verurteilte wehrte sich gegen diesen Entscheid und gelangte ans Bundesgericht. Er machte geltend, die Beweise seien falsch gewürdigt worden, und verlangte einen Freispruch sowie die Übernahme seiner Anwaltskosten.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe jedoch gar nicht erst ein. Der Grund: Der Verurteilte hatte seine Kritik am Urteil nicht hinreichend begründet. Wer vor Bundesgericht geltend macht, die Beweise seien willkürlich gewürdigt worden, muss konkret und detailliert aufzeigen, weshalb das angefochtene Urteil unhaltbar ist. Es genügt nicht, einfach eine eigene Sichtweise darzulegen oder Passagen aus dem erstinstanzlichen Urteil zu wiederholen.

Genau das hatte der Verurteilte aber getan: Er stellte der Beweiswürdigung des Berufungsgerichts jene der ersten Instanz gegenüber, ohne sich inhaltlich mit den Argumenten des Berufungsgerichts auseinanderzusetzen. Auch seinen Vorwurf, das Berufungsgericht habe bestimmte Punkte ignoriert, die die Glaubwürdigkeit der Geschädigten in Frage stellen könnten, liess das Bundesgericht nicht gelten – denn das Berufungsgericht hatte diese Punkte sehr wohl geprüft und als nicht ausschlaggebend eingestuft. Der Verurteilte hatte dazu nichts Substanzielles vorgebracht.

Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also darum, die Anwaltskosten vom Staat tragen zu lassen – wurde ebenfalls abgelehnt, da die Eingabe von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Verurteilte muss die Gerichtskosten von 500 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 6B_258/2026

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