Symbolbild

Verurteilter bleibt nach Nachbarschaftsstreit wegen schwerer Körperverletzung schuldig

Ein Mann schlug seinen Nachbarn mit einer Eisenstange nieder und berief sich auf Notwehr. Die Richter bestätigten die Verurteilung zu 24 Monaten bedingt.

Publikationsdatum: 27. Mai 2026

Im März 2022 kam es zwischen zwei Nachbarn im Kanton Zürich zu einer heftigen körperlichen Auseinandersetzung. Der Angeklagte griff zu einem rund 2,5 Kilogramm schweren Locheisen und versetzte seinem Nachbarn damit mehrere wuchtige Schläge ins Gesicht und auf den Unterarm – später auch auf den Rücken. Der Nachbar erlitt dabei eine Trümmerfraktur am Schädel und am Augenhöhlenboden sowie einen offenen Knochenbruch am rechten Unterarm. Lebensgefährlich waren die Verletzungen zwar nicht, doch der Angeklagte hatte solche nach Ansicht der Gerichte in Kauf genommen. Der Nachbar ist inzwischen verstorben; seine Witwe trat als Partei in das Verfahren ein.

Das Bezirksgericht Uster verurteilte den Angeklagten zunächst zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 15 Monaten. Es erkannte dabei einen sogenannten Notwehrexzess – also eine übermässige Reaktion auf einen tatsächlichen Angriff. Das Zürcher Obergericht verschärfte das Urteil jedoch auf 24 Monate bedingt und verneinte eine Notwehrsituation gänzlich. Es kam zum Schluss, dass der Angeklagte das Grundstück seines Nachbarn selbst betreten und damit die Konfrontation gesucht hatte. Die Aussagen des Angeklagten wurden als unglaubwürdig eingestuft, jene des Nachbarn hingegen als konstant und plausibel bewertet.

Vor Bundesgericht argumentierte der Angeklagte, er habe sich in einer echten Notwehrsituation befunden oder zumindest irrtümlich geglaubt, angegriffen zu werden. Beides liess das Bundesgericht nicht gelten. Es hielt fest, dass der Angeklagte keine konkreten Widersprüche oder unhaltbaren Schlussfolgerungen in der Beweiswürdigung des Obergerichts aufgezeigt hatte. Wer lediglich behauptet, seine eigene Version der Ereignisse sei «naheliegender» oder «wahrscheinlicher», genügt den Anforderungen an eine erfolgreiche Anfechtung nicht.

Das Bundesgericht bestätigte damit das Urteil des Obergerichts vollumfänglich. Der Angeklagte muss zudem die Gerichtskosten von 3'000 Franken tragen und die Witwe des Opfers mit 1'500 Franken entschädigen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 6B_464/2025

Zurück zur Hauptseite