Symbolbild

Bosnier muss die Schweiz verlassen – Ehe mit EU-Bürgerin schützt ihn nicht mehr

Ein Bosnier verlor sein Aufenthaltsrecht, nachdem seine französische Ehefrau die Schweiz verlassen hatte. Die Richter bestätigen die Ausweisung.

Publikationsdatum: 26. Mai 2026

Ein 1993 geborener Bosnier hatte 2019 in Bosnien-Herzegowina eine französische Staatsbürgerin geheiratet. Als diese im August 2020 in die Schweiz zog und eine Aufenthaltsbewilligung als EU-Bürgerin erhielt, folgte ihr der Mann im Januar 2021 nach. Gestützt auf die Ehe mit seiner europäischen Frau erhielt er ebenfalls eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Waadt.

Bereits im Januar 2022 trennten sich die beiden. Die Frau zog nach Frankreich und gab ihre Schweizer Aufenthaltsbewilligung auf. Im Juni 2024 wurde die Ehe offiziell geschieden. Die Waadtländer Behörden entzogen dem Bosnier daraufhin im Sommer 2025 seine Aufenthaltsbewilligung und ordneten seine Ausreise an. Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte diesen Entscheid im Februar 2026.

Der Bosnier gelangte ans Bundesgericht und verlangte, seine Aufenthaltsbewilligung zu behalten. Die Bundesrichter traten jedoch nicht auf seine Eingabe ein. Ihre Begründung: Das Aufenthaltsrecht des Mannes hing direkt am Aufenthaltsrecht seiner damaligen Frau in der Schweiz. Da diese das Land bereits 2022 verlassen hatte und seither über keine Schweizer Bewilligung mehr verfügt, ist auch die rechtliche Grundlage für den Verbleib des Bosnierers weggefallen. Er kann sich nicht mehr auf die gesetzliche Regelung berufen, die Ehepartnern von EU-Bürgerinnen und -Bürgern unter bestimmten Umständen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht sichert.

Da der Bosnier keinen eigenständigen Anspruch auf ein Aufenthaltsrecht geltend machen konnte und auch keine Verletzung von Verfahrensrechten rügte, blieb ihm der Rechtsweg vollständig verschlossen. Er muss die Schweiz verlassen und die Gerichtskosten von 2000 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 2C_124/2026

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